Heidesheim (ots) – Nicht schlecht staunte eine Streife des Zolls, als sie auf der A 60, zwischen Bingen und Ingelheim, einen Fiat (Kleinwagen) wahrnahm, der mit Versicherungskennzeichen und dem Aufkleber „25“ auf der Autobahn unterwegs war. Dazu kam, dass die Geschwindigkeit des Fahrzeugs rund 70 km/h betrug.
Bei einer Kontrolle auf dem Rastplatz Heidenfahrt stellten die hinzugerufenen Beamten der Autobahnpolizei fest, dass das Fahrzeug als Krankenfahrstuhl zugelassen war und die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 25 km/h festgeschrieben war.
Daraus resultierte auch das am Fahrzeug angebrachte Versicherungskennzeichen, wie man es von einem Mofa kennt. Der 53 Jahre alte Fahrer aus dem Raum Bingen war weder im Besitz eines Führerscheins noch eine Prüfbescheinigung.
Eine bei einem Fachunternehmen durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab, dass das Fahrzeug bis auf 174 km/h beschleunigen konnte. Die für den Betrieb als Krankenfahrstuhl mit Versicherungskennzeichen eingebaute Geschwindigkeits- und Schaltsperre waren entfernt worden. Auf den Fahrer, der auch Halter des Fahrzeuges ist, kommt jetzt ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- und Steuergesetz zu. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Das Fahrzeug muss erst wieder in den gemäß Betriebserlaubnis angegeben Zustand gebracht werden.