Frankfurt am Main – Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main beschloss in seiner letzten Sitzung, eine Kommunale Grundrechtsklage gegen das KFA-Neuordnungsgesetz beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen einzureichen. Mit dieser Klage soll die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüft und eine Verletzung der Rechte der Stadt Frankfurt am Main aufgezeigt werden. Frankfurt am Main hat mit erheblichen finanziellen Verschlechterungen auf der Grundlage des KFA für das Jahr 2016 und die Folgejahre zu rechnen. Die Haushaltsverschlechterungen belaufen sich im Jahr 2016 auf 124 Millionen Euro mit einer Steigerung bis zu 138 Millionen Euro für die Jahre 2018 und 2019. Somit summieren sich die Haushaltsbelastungen auf 531 Millionen Euro allein in den kommenden vier Jahren.
„Es ist bedauerlich, dass wir den Schritt einer Klage gehen müssen“, betont Oberbürgermeister Peter Feldmann. „Aber der Verlust von knapp 140 Millionen Euro ist für die Stadt Frankfurt am Main nicht hinnehmbar. Mit Frankfurt als großem Verlierer zeigt das System des KFA seine Ungerechtigkeit. Wir passen mit unseren enormen Aufgaben als wachsendes soziales und kulturelles Zentrum einer internationalen Metropolregion nicht in das Korsett eines starren Systems, das quer über das heterogene Hessen hinweg rechnerische Ausgleiche schaffen soll. Deshalb ist der KFA ein Synonym für ‚Kein Frankfurter Ausgleich‘“, so Feldmann kritisch.
„In dem KFA-Neuordnungsgesetz findet sich keine zureichende Berücksichtigung für die besonderen Belange und Kostenstrukturen der Stadt Frankfurt am Main. Frankfurt ist die einzige Metropole in Hessen, mit vielfältigen von ihr wahrgenommenen Funktionen. Hieraus leiten sich besondere Erfordernisse und Bedürfnisse ab, die andere kreisfreie Städte so nicht haben. Zudem wächst unsere Stadt stetig, dies hat Auswirkungen auf zentrale Themen wie Soziales, Mobilität, Infrastruktur, Bildung und andere große Herausforderungen und dennoch ziehen wir aus der Neuordnung des KFAs besondere Nachteile. Zudem übernehmen wir auch viele Aufgaben für das Umland um Frankfurt herum“, sagt Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker: „Der auf lediglich 10 Prozent bemessene Metropolenzuschlag hilft uns in diesem Fall auch nicht weiter.“
Die größten Kritikpunkte seitens der Stadt sind Verstöße gegen die kommunale Selbstverwaltung sowie gegen das kommunale Gleichbehandlungsgebot. Das garantierte Selbstverwaltungsrecht gewährleistet den hessischen Kommunen eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung. Diese kann jedoch nur wahrgenommen werden, wenn das Land Hessen die Stadt Frankfurt am Main so angemessen finanziell ausstattet, um neben Pflichtaufgaben auch ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben zu erfüllen. Dies muss sich auch in der Systematik des Gesetzes wiederfinden.
„Gerade deshalb missachtet das Korridorverfahren statistische Grundanforderungen, verzerrt den ermittelten Bedarf und berücksichtigt Kostenerstattungen und Zuweisungen nur unzureichend. Der Bedarf ist oftmals weitaus größer, ein bedeutender Faktor ist zum Beispiel die große Zahl an Pendlern, die jeden Tag nach Frankfurt zur Arbeit kommen“, erklärt Stadtrat Stefan Majer: „Die großstädtischen Bedarfsunterschiede werden ausgeblendet.“
Zudem wird das kommunale Gleichbehandlungsgebot nicht ausreichend berücksichtigt. Die Stadt Frankfurt am Main wird als hessische Gemeinde im Verhältnis zu anderen Gemeinden ungleich behandelt. Die Neuordnung des KFA verzichtet ohne sachlichen Grund auf angemessene Sozial- und Zentralitätsansätze, die den höheren Bedarfen größerer Städte Rechnung tragen. Zudem sind die besonderen Finanzzuweisungen und die besonderen Investitionszuweisungen seit 2010 auf 27 Prozent des Finanzausgleichs gesunken. „Die Bedarfsdynamik in vielen Bereichen der Stadt Frankfurt am Main ist mit diesen fehlenden besonderen Zuweisungen nicht zu decken“, betont Stadtrat Majer.
„Natürlich ist die Stadt Frankfurt am Main mit dem Land Hessen finanziell eng verbunden, wir arbeiten in vielen Themen eng zusammen und die Arbeit gestaltet sich oft sehr positiv. Insbesondere auch bei der Finanzierung wichtiger Infrastrukturprojekte vom Neubau des Krankenhauses Höchst bis zu wichtigen Verkehrsprojekten im ÖPNV ist eine gute finanzielle Partnerschaft mit dem Land unabdingbar“, betont Bürgermeister Uwe Becker.
„Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bewertet nach der Prüfung durch zwei externe Gutachter die Klage gegen die Neuordnung des KFA als erfolgsversprechend. Wir wollen durch den Staatsgerichtshof gerichtlich klären lassen, wie Frankfurt am Main im System des KFA aufgabengerecht behandelt werden kann“, erklärt Oberbürgermeister Peter Feldmann abschließend.