Mainz – Das Verhalten der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin Dr. Hubig in der Affäre um die Entlassung des Generalbundesanwalts Range durch Justizminister Maas schwächt nach Einschätzung des Arbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (ACDJ) das Ansehen der Staatsanwaltschaften auch in Rheinland-Pfalz.
„Die Äußerungen von Frau Minister Dr. Hubig zum Inhalt der von ihr mit dem damaligen Generalbundesanwalt Range geführten Gespräche sind diffus“, so der Landesvorsitzende des ACDJ, Dr. Helmut Martin.
Frau Hubig kann sich auch nicht ernsthaft auf einen „verdeckten Dissens“ zwischen ihr und Herrn Range berufen zu der Frage, ob sie eine Weisung erteilt bzw. die Entlassung angedroht hat. Allein der Umstand, dass Frau Hubig sich als Staatsekretärin in Berlin in einer Weise geäußert hat, die als Weisung und damit als Eingriff in ein laufendes Strafermittlungsverfahren verstanden werden konnte, spricht für sich. Die anschließenden Verschleierungsversuche machen die Affäre nur noch schlimmer.
Martin weiter: „Entweder, Frau Hubig merkt gar nicht, wenn sie eine Weisung erteilt, oder sie übernimmt nicht die Verantwortung für ihr Verhalten – in beiden Fällen sind Zweifel an der Geeignetheit von Frau Dr. Hubig für politische Führungsaufgaben angezeigt.“ Spätestens durch diese Affäre steht zudem außer Zweifel, dass Regierungsmitglieder der SPD auch im Kabinett von Frau Dreyer ein zweifelhaftes Bild von der Rolle von Justiz und Staatsanwaltschaften im Rechtsstaat haben, sodass der Gesetzgeber aufgefordert ist, tätig zu werden.
Die CDU hatte auf Betreiben des ACDJ im Wahlprogramm zur letzten Landtagswahl bereits gefordert, dem Vorbild von Schleswig-Holstein zu folgen und mittels einer Gesetzesänderung für mehr Transparenz bei politischen Weisungen gegenüber Beamten der Staatsanwaltschaft zu sorgen.
„Wenn durch die Beachtung bestimmter Formalien eindeutig geklärt wäre, ob eine solche Weisung vorliegt oder nicht, würde das dringend erforderliche Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft nämlich wieder gestärkt“, so Martin.