Mannheim (ots) – Bei einem Spaziergang am Rheinufer stellte eine aufmerksame Bürgerin eine leblos im Wasser treibende Person fest.
Sie verständigte augenblicklich die Polizei, woraufhin die Wasserschutzpolizei sofort mit einem Boot und einem Fahrzeug zum vermeintlichen Unglücksort ausrückte. Drei weitere Streifenwagen des PP Mannheim, ein Rettungswagen des DRK und ein Polizeiboot der Ludwigshafener Polizei fuhren ebenfalls mit Blaulicht zur gemeldeten Örtlichkeit.
Das ganze Umfeld wurde von den Einsatzkräfte wasser- und landseitig abgesucht. Kurz darauf wurde von der Zeugin mitgeteilt, dass die irrtümlich für leblos gehaltene Person unmittelbar zuvor auf der Ludwigshafener Seite an Land gegangen sei und sich entfernt habe.
Von den Beamten festgestellt werden konnten allerdings zwei weitere Schwimmer, die sich im Bereich des Stephanienufers abkühlen wollten.
Ihnen droht jetzt eine Anzeige mit Bußgeld der Stadt Mannheim, da das Schwimmen oder Baden im Rhein im gesamten Mannheimer Bereich verboten ist. Außerdem gilt auch im Sandhofer Altrhein und im Neckar ein Badeverbot.