Frankfurt: Gute Zusammenarbeit zwischen der Frankfurter Polizei und Eintracht Frankfurt führt zu Ermittlungsverfahren gegen „Fußballrowdys“
Frankfurt (ots) – (em) Die Zusammenarbeit zwischen der Frankfurter Polizei und der Frankfurter Eintracht lebt seit langem von gegenseitiger Information und Kommunikation.
So informiert Eintracht Frankfurt die Polizei über ermittlungsrelevante Inhalte in Form von Bildern und Videosequenzen, die zu strafrechtlichen Ermittlungen führen können. Seitens der Polizei erfolgt wiederum eine Datenübermittlung an den Fußballverein auf der Grundlage des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG), um bei relevanten Verstößen dem Verein die Möglichkeit zu geben adäquat reagieren zu können, z.B. mit einem Stadionverbot.
„Eine sachgerechte Kommunikation und der stetige Informationsaustausch sind die Basis einer guten Zusammenarbeit der Frankfurter Polizei mit dem Bundesligisten Eintracht Frankfurt in Fragen der Sicherheit im Stadion“, betont der Frankfurter Polizeipräsident Gerhard Bereswill. Beispielhaft für diesen gegenseitigen Informationsaustausch sind die Vorfälle beim Spiel am 6. Dezember 2015 der Frankfurter Eintracht gegen den SV Darmstadt 98. Damals wurden von der Eintracht fünf Lichtbildsequenzen an die Polizei übermittelt, die zu fünf Verfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz führten.
Die Polizei selbst konnte drei „Platzstürmer“ sowie eine Person, die ein Banner entzündete, identifizieren und Verfahren einleiten. Die insgesamt neun Ermittlungsverfahren gegen Frankfurt Anhänger wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung durch Feuer, wurden zwischenzeitlich an die Justiz abgegeben.
Die Identitäten der „Platzstürmer“ und des „Feuerlegers“ wurden der Eintracht für mögliche Sanktionen, z.B. Stadionverbote, übermittelt.