Ludwigshafen – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Unfall in der Mundenheimer Straße
Am 13.09.2016 gegen 12.00 Uhr bogen ein 29-Jähriger und ein 20-Jähriger vom Kaiserwörthdamm nach rechts in die Mundenheimer Straße ab. An der Abbiegespur musste der 29-Jährige aufgrund eines bevorrechtigten Radfahrers anhalten. Der 20-Jährige konnte nicht schnell genug bremsen und fuhr auf das Auto des 29-Jährigen auf. Der 29-Jährige wurde leicht verletzt. Das Auto des 20-Jährigen war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden beider Autos beläuft sich auf etwa 4.000 Euro.
Auto überschlagen
Am Dienstag den 13.09.2016 gegen 16:30 Uhr befuhr eine 57jährige Ludwigshafenerin mit ihrem Geländewagen die Brunckstraße in Richtung Oppau. Auf Höhe der Einmündung Sternstraße kam es zu verkehrsbedingten Stockungen des Fließverkehrs.
Die Fahrzeugführerin realisierte dies zu spät, konnte nicht mehr rechtzeitig ihr Fahrzeug abbremsen und versuchte daher nach links auszuweichen. Durch dieses Fahrmanöver kam sie von der Fahrbahn ab. Der Pkw kollidierte mit einem Ampelmast, welcher durch die Wucht des Aufpralls komplett umgerissen wurde. Das Fahrzeug überschlug sich und blieb auf der rechten Fahrzeugseite auf der Fahrbahn liegen. Die Fahrzeugführerin, sowie deren 4jährige Enkelin, welche vorschriftsmäßig gesichert im Fahrzeug saß, konnten sich selbst aus dem Fahrzeug befreien und wurden lediglich leicht verletzt.
Für die Dauer der Unfallaufnahme und die Bergung des total beschädigten Pkw musste die Brunckstraße in Richtung Norden komplett gesperrt werden. Da es sich um eine der Hauptverkehrsadern der Stadt Ludwigshafen handelt, kam es zu entsprechendem Rückstau.
„Prost“ Polizei
Am 13.09.2016 gegen 18:00 Uhr fuhr ein 26-jähriger Autofahrer in der Brunckstraße an einem Einsatzfahrzeug der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz vorbei.
Die Beamten im Fahrzeug staunten nicht schlecht, als der 26-Jährige ihnen freundlich mit einer Bierdose zuprostete und daraus trank.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Genuss seines Feierabendbieres zu einem Atemalkoholwert von 0,7 Promille geführt hat.
Ein entsprechendes Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
Einen derart offenen Umgang mit Alkohol am Steuer erlebt man nicht alle Tage.
Die Polizei rät:
Bereits geringe Mengen Alkohol verringern die Reaktionsfähigkeit. Beim Führen von Fahrzeugen sollte deshalb gänzlich auf den Genuss von Alkohol verzichtet werden.