Bad Dürkheim – Am 14.09.16, gegen 00:30 Uhr meldeten Passanten einen volltrunkenen Mann, der an der Kreuzung Denisstraße / Friedelsheimer Straße läge und nicht mehr wisse wo er wohne. Durch die Funkstreifenbesatzung konnte der junge Mann angetroffen werden. Ein durchgeführter Alco-Test ergab einen Wert von 2,10 Promille.
Nachdem ihm mit viel Geduld sein Name entlockt werden konnte, ergab aber eine Überprüfung, dass er in Rheinland-Pfalz nicht polizeilich gemeldet ist. Durch nachfragen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der 21-Jährige mit einem Fahrrad nach Bad Dürkheim gekommen war und er sein Rad im Bereich des Wurstmarktgeländes abgestellt hatte. Nun fiel ihm auch wieder ein, dass er aus Mannheim kommt. Von seinem Vorhaben mit dem Fahrrad wieder nach Mannheim zu radeln konnten ihn die Beamten abbringen. Er ließ sich dann mit einem durch die Polizei verständigten Taxi nach Mannheim fahren.
Gegen 02:50 Uhr, machten Passanten dieselbe Funkstreifenbesatzung abermals auf einen offensichtlich volltrunkenen Mann aufmerksam, der „Im Riedwingert“ auf der Treppe eines Lokals saß, schlief und dessen Wertsachen und Handy frei zugänglich waren. Der Mann konnte nur unter großen Mühen geweckt werden. Nach einer kurzen Aufwachphase war er in der Lage mitzuteilen wer er sei und woher er kommt. Es fiel dem 37-jährigen aus Ungstein aber sichtlich schwer sich auf den Beinen zu halten, was auch dem genossenen Alkohol geschuldet gewesen sein dürfte. Ein Alco-Test ergab 2,40 Promille. Da der Mann über keinerlei Barmittel mehr verfügte und zu befürchten war, dass sein Heimweg zu Fuß nicht gut enden würde, wurde er getreu dem Motto “Polizei dein Freund und Helfer“ durch die Streife nach Hause gebracht.
Einhandmesser sichergestellt
Durch zivile Polizeikräfte wurde am 13.09.16, gegen 22:00 Uhr, ein 18-jähriger Mann aus Ellerstadt im Bereich des erweiterten Kurparkgeländes, hinter der „Parkklinik“ bemerkt als er mit einem Taschenmesser herumfuchtelte. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass es sich bei dem „Taschenmesser“ um ein sog. Einhandmesser * handelt. Das Messer wurde sichergestellt. Da sich der 18-Jährige während der Kontrolle sehr uneinsichtig verhielt, wurde ihm ein Platzverweis erteilt, dem er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nachkam.
Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige.
* Der Begriff des „Einhandmessers“ definiert sich aus dem Vorhandensein konstruktiver Merkmale, die das Bedienen des Messers – Öffnen und Feststellen der Klinge mit einer Hand erlauben.