Mainz – Mit der Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) und dessen Inkrafttreten am 8. Dezember 2015 wurde die Palliativversorgung Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die vielen Neuerungen verfolgen das Ziel der Bundesregierung, die Hospiz- und Palliativversorgung flächendeckend und insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen sicherzustellen.
Ein wichtiger Pfeiler dieser Versorgung schwerstkranker Menschen sind die ambulanten Hospizdienste. Sie ermöglichen Sterbenden, bis zu ihrem Lebensende in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert in diesem Jahr die 36 ambulanten Hospizdienste im Land mit rund 624.000 Euro. Das seien rund 146.000 Euro mehr als im Vorjahr, teilte die TK-Landesvertretung heute mit. Neu ist seit diesem Jahr, dass neben Personalkosten nun auch Sachkosten gefördert werden.
„Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die Hospiz- und Palliativversorgung flächendeckend sicherstellen will. Hierdurch erhalten schwerstkranke Patienten die Möglichkeit, in der Nähe ihrer Angehörigen zu bleiben, sei es zu Hause in vertrauter Umgebung oder in einem wohnortnahen stationären Hospiz, um würdevoll Abschied zu nehmen“,
erklärt Anneliese Bodemar, Leiterin der TK-Landesvertretung in Rheinland-Pfalz.
Ein wichtiges Anliegen ist für die TK auch der Ausbau von Kinderhospizen. Anneliese Bodemar:
„Wir unterstützen deshalb die Bemühungen, dass deutschlandweit mehr Kinderhospize entstehen sollen, damit für schwerstkranke und sterbende Kinder und Jugendliche eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Versorgung sichergestellt wird.“
Derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz lediglich zwei ambulante durch die GKV-geförderte Kinderhospizdienste im Raum Ludwigshafen und Koblenz.