Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Der Mutter das Handy geraubt
Am gestrigen Donnerstag, 22.09.2016, versucht in der Heßheimer Straße gegen 08:30 Uhr ein 14-Jähriger seiner Mutter das Handy zu stehlen. Der Jugendliche gibt an, dringend telefonieren zu müssen. Da es bei der Wegnahme zu einer Gewaltanwendung durch den 14-Jährigen gegen seine Mutter kommt, wird das Delikt als Raub eingestuft. Die 47-jährige wird bei dem Angriff leicht verletzt. Zudem wird bei der Sachverhaltsaufnahme durch die Polizei ein Joint im Zimmer des Jugendlichen, der sich der Polizei nicht stellt, aufgefunden.
Ladendiebe in der Wormser Straße erwischt
Am 22.09.2016 meldet gegen 14:00 Uhr ein Mitarbeiter eines Geschäftes in der Wormser Straße zwei verdächtige Personen, die sich vor dem Laden „herumdrücken“ würden. Bei einer nachfolgend durchgeführten Kontrolle kann nur noch eine der beschriebenen Personen angetroffen werden. Bei dieser kann Diebesgut, welches dem Geschäft zuzuordnen ist, aufgefunden werden. Im Laden selbst können mehrere leere Verpackungen, in denen sich Kosmetika befunden hatten, festgestellt werden. Der genau entstandene Sachschaden kann derzeit noch nicht genauer beziffert werden. Gegen den 27-jährigen Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem wurde er erkennungsdienstlich behandelt.
Unfallfluchten im Industriegebiet an der Wormser Straße
Im Bereich des Industriegebietes an der nördlichen Wormser Straße kommt es am gestrigen Donnerstag zur Mittagszeit zu insgesamt 2 Verkehrsunfallfluchten. Zwei Mercedes-Fahrern wird von einem anderen PKW das Auto beschädigt. In beiden Fällen flüchtet der Verursacher von der Unfallörtlichkeit. In nur einem Fall kann dieser nachträglich ermittelt werden.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.