Mainz – Die Stadtverwaltung Mainz hat das von der Staatsanwaltschaft Mainz übernommene Ordnungswidrigkeitenverfahren in dem Verfahren gegen Herrn Markus Müller, Intendant des Staatstheaters Mainz, wegen der vom Theaterbalkon gesungenen „Ode an die Freude“ während der Kundgebung der AfD auf dem Gutenbergplatz im vergangenen Herbst ebenfalls eingestellt.
Das Verfahren war zuvor bereits als strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Mainz geführt und dort eingestellt worden, da der in Frage kommende Straftatbestand nicht erfüllt war.
Dies gilt nunmehr auch für das geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der hier einzig in Frage kommende Tatbestand (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 VersammlG) war ebenfalls nicht erfüllt, da zwar aus der Sicht der Behörde eine Störung der AfD-Versammlung durch die Aktion des Staatstheaters vorlag, jedoch der Versammlungsleiter der AfD-Versammlung oder dessen Ordner die störenden Personen nicht wiederholt zurechtgewiesen und zum Abstellen der Störung aufgefordert hatten. Die von Amts wegen getätigten Durchsagen der Polizei können diese tatbestandlich geforderten Zurechtweisungen durch den Versammlungsleiter oder dessen Ordner nicht ersetzen. Nach alledem lag keine Ordnungswidrigkeit vor, weswegen das Verfahren einzustellen war.