Kreis Germersheim – Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Germersheim informiert darüber, dass ab dem 01.10.2016 Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) enthalten, als gefährlicher Abfall eingestuft sind und separat erfasst und gesondert entsorgt werden müssen. Von der Neuregelung sind insbesondere Dämmmaterialien aus Polystyrol, z. B. bekannt unter den Handelsnamen Styropor bzw. Styrodur, betroffen, die hauptsächlich in Wärmeverbundsystemen bei Hausisolierungen, Trittschall- und Dachdämmung eingesetzt werden.
Da auf den Wertstoffhöfen des Landkreises in Berg, Westheim und Rülzheim für die gesetzlich geforderte separate Erfassung und Entsorgung der betroffenen Dämmmaterialien derzeit kein zugelassener Entsorgungsweg angeboten werden kann, ist wie bereits auch bei den Wertstoffhöfen der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße eine Annahme der überwiegend bei Baurenovierungsarbeiten anfallenden Dämmstoffe ab sofort nicht mehr möglich. Von dem Annahmestopp sind alle Wärmedämmstoffe aus Polystyrol oder Polyurethan betroffen, da eine Überprüfung auf das problematische Flammschutzmittel HBCD bei der Anlieferung nicht möglich ist.
Die Verwaltung bedauert diese Maßnahme und bittet die Bürger und Handwerker die anfallenden Abfälle vorerst zwischenzulagern, bis ein genehmigter Entsorgungsweg aufgezeigt werden kann.
Styropor aus Verpackungen ist von dem Annahmestopp nicht betroffen und kann weiter über den gelben Sack entsorgt werden.
Die zuständigen Behörden arbeiten derzeit in Zusammenarbeit mit den in Betracht kommenden Entsorgungsanlagen mit Hochdruck daran, fachgerechte Entsorgungswege zu schaffen.