Bad Kreuznach – Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Kreuznach (AWB) teilt mit, dass auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Bad Kreuznach bis auf Weiteres die Annahme von Dämmmaterialien, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, nicht möglich ist. Diese Stoffe sind seit dem 30. September 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft und müssen einer separaten Entsorgung zugeführt werden.
Da die Festlegung der dafür geeigneten Anlagen noch nicht erfolgt und die Zwischenlagerung bei den Wertstoffhöfen nicht zulässig ist, ist die Zurückweisung der HBCD-haltigen Dämmmaterialien unumgänglich. Insbesondere sind Dämmplatten und Ähnliches aus Polystyrol (EPS und XPS), z.B. bekannt unter den Handelsnamen Styropor bzw. Styrodur, sowie Schaumstoffe aus Polyurethan betroffen. Auch als Bestandteil eines Materialverbundes, z.B. mit Fliesen oder Bitumen-Dacheindeckung, ist die Abgabe am Wertstoffhof nicht möglich.