Dahn / Zweibrücken – Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat einen 33-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen des Tatvorwurfes des Mordes zum Schwurgericht des Landgerichts Zweibrücken angeklagt.
Nach den von der Staatsanwaltschaft und der Kriminaldirektion Kaiserslautern durchgeführten Ermittlungen ist der Angeschuldigte verdächtig, am frühen Morgen des 16. Juni 2016 in Dahn (Landkreis Südwestpfalz) seine zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alte Ehefrau mit zwei Messerstichen in den Oberkörper im Bereich des Brustkorbes vorsätzlich getötet zu haben. Die 20-Jährige, die ebenfalls die syrische Staatsangehörigkeit hatte, war kurz nach der Tat aufgrund der Stichverletzungen im Krankenhaus Pirmasens verstorben.
Der Angeschuldigte und das spätere Tatopfer waren im Jahr 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Angeschuldigten, bei der Tötung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers ausgenutzt und dadurch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten zudem vor, die Tathandlung aus niedrigen Beweggründen vorgenommen zu haben. Nach den durchgeführten Ermittlungen soll der Angeschuldigte seine Ehefrau, die sich vom Angeschuldigten einige Zeit vor der Tat getrennt hatte, wegen der nach Vorstellung des Angeschuldigten durch die Trennung hervorgerufenen Verletzung seiner Ehre getötet haben.
Der Angeschuldigte räumte in seiner Vernehmung ein, seiner Ehefrau zwei Messerstiche in den Oberkörper zugefügt zu haben. Zum Tathergang und zur Tatmotivation sagte er, dass seiner Tathandlung eine Beleidigung durch das Tatopfer vorausgegangen sei. Der Angeschuldigte wurde einen Tag nach der Tat in der Nähe von Dahn durch die Polizei festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Das Schwurgericht des Landgerichts Zweibrücken hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.