Kreis Südliche Weinstraße – In der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 15. August 2016 konnten Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 gestellt werden.
Eine Voraussetzung zum Erhalt von Fördergeldern ist die von der Europäischen Kommission vorgeschriebene Vorortkontrolle der landwirtschaftlichen Fläche vor Rodungsbeginn. Diese Kontrollen sind nun abgeschlossen, so dass mit der Rodung ab sofort begonnen werden kann.
Die vom Rodungsverbot betroffenen Winzer wurden von ihrer Kreisverwaltung vorab telefonisch informiert. Die schriftliche Rodungsgenehmigung bzw. -ablehnung erfolgt in nächster Zeit.
Weitere Informationen und Auskünfte erteilt Frau Zwick, Tel.: 06341/940435.