Ingelheim – Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Bürgerschaft, ob die Ampel in der Römerstraße im Bereich des Bahnhofes „defekt sei“, veranlasst die Stadtverwaltung zu erneuter Information.
Bürgermeisterin Eveline Breyer, Bernd Velten, Leiter des Ordnungsamtes und Heribert Schiffer vom Tiefbau verschafften sich vor Ort einen Eindruck vom Betrieb.
Seit dem 19. September ist die Fußgängerampel in der Römerstraße im Bereich des Bahnhofes in eine sogenannte „Schlafampel“ umgerüstet. Ein Hinweisschild „Schlafampel – Bei Bedarf bitte drücken“ für die Fußgänger wurde angebracht.
„Der Vorteil der Umrüstung liegt darin, dass Fußgänger selbst entscheiden können, ob sie die Ampel in Anspruch nehmen oder ohne Ampelsignal die Straße überqueren“
beschreibt Bürgermeisterin Eveline Breyer.
„Dies bedeutet eine Verkürzung der Wartezeit für Fußgänger sowie einen flüssigeren Verkehrsablauf.“
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass so der Rückstau durch das zeitweise Ausschalten der Anlage reduziert werden kann. Ein wichtiger Vorteil einer „Schlafampel“ liegt auch darin, dass sie im Gegensatz zu den Anlagen mit Grün-Signal keine Beschleunigung des Autoverkehrs provozieren.
Bei der Römerstraße vor dem Bahnhof sind die beiden Fahrspuren durch eine Mittelinsel getrennt, so dass für den Fußgänger zunächst immer nur eine Fahrspur zu queren ist. Sehbehinderte erkennen an einer dauerhaften Tonabgabe während der Ampelschlafphase auch weiterhin, wo sich der Signalgeber befindet und werden mit einem akustischen Signal (Piepston) über die angeforderte Grünphase informiert.
Das städtische Ordnungsamt beobachtet das Querungsverhalten der Fußgänger und bewertet nach einer gewissen Gewöhnungsphase wie die „Schlafampel“ von Fußgängern genutzt wird. „Es wird sicherlich noch ein bisschen Zeit von Nöten sein, bis es in den Köpfen der Verkehrsteilnehmer ist, zumal das Hinweisschild „Schlafampel – Bei Bedarf bitte drücken“ von etlichen Fußgängern noch nicht registriert wurde. Doch letztlich ist es ein Vorteil für alle Beteiligten“, so Velten, da der Fußgänger je nach Verkehrsaufkommen die Ampel anfordern kann oder bei „schlafender“ Ampel die Straße quert.