Frankfurt am Main – Das Sportgericht des DFB hat am heutigen Nachmittag den Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens zu den Vorkommnissen während des DFB-Pokalspiels vom 21.08.2016 von Eintracht Frankfurt zurückgewiesen.
Der Beschluss des Sportgerichts wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die erfolgreiche Täterermittlung in der mündlichen Verhandlung als unmittelbar bevorstehend bezeichnet und damit bei der Urteilsfindung bereits als unterstellt berücksichtigt wurde. Eine „vorher nicht bekannte Tatsache“, wie sie die Rechts- und Verfahrensordnung für Wiederaufnahmeverfahren voraussetzt, liegt daher aus Sicht des Sportgerichts nicht vor.
Das Verfahren ist damit für Eintracht Frankfurt abgeschlossen.