Mannheim: Einführung des Hundeführerscheins beschlossen

Symbolbild, Tiere, Hund, Gassi gehen © Reinhard Schnell

Mannheim – Er soll zum einen das Wissen über den richtigen Umgang mit Hunden verbessern und zum anderen dafür sorgen, dass Herrchen und Frauchen im Alltag die Kontrolle über ihren Vierbeiner haben: der Hundeführerschein. Der Gemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim“ und damit die Einführung eines Hundeführerscheins in Mannheim beschlossen.

„Wer einen Hund hält, der sollte sich dessen bewusst sein, dass er damit auch Verantwortung trägt: gegenüber seinem Tier, aber auch gegenüber den Menschen, denen er mit seinem Hund tagtäglich auf der Straße begegnet“, erklärt Erster Bürgermeister Christian Specht. „Der Gemeinderat hat uns bei den Etatberatungen im Dezember 2015 beauftragt, einen Anreiz zu schaffen, um den Erwerb des Hundeführerscheins attraktiver zu gestalten. Das haben wir getan.“

In der Praxis heißt dies künftig: Wer die Hundeführerschein-Prüfung mit seinem Vierbeiner erfolgreich absolviert, wird dafür zwei Jahre lang von der Hundesteuer befreit. Bei dem derzeitigen Steuersatz von 108 Euro pro Jahr bei der Haltung eines Hundes beläuft sich die Ersparnis folglich auf über 200 Euro.
Allerdings muss der Hundebesitzer je nach Anbieter mit einem Preis von 100 bis 130 Euro für den Erwerb des Hundeführerscheins rechnen. Die Prüfung wird schließlich in zwei Teilgebieten abgelegt: Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Theorie befasst sich mit der Sachkunde wie beispielsweise der Körpersprache von Hunden, der richtigen Reaktion in Gefahrensituationen oder den Rechtsvorschriften in der Öffentlichkeit. Der praktische Teil lehnt daran an: hier geht es um ein sicheres Auftreten von Hund und Halter in der Öffentlichkeit und um die Anwendung dessen, was in der Theorie erlernt wurde.

Die zweijährige Steuerbefreiung gilt für alle Hunde, deren Herrchen oder Frauchen den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben. Einzige Ausnahme bilden Kampfhunde oder Kampfhunde-Kreuzungen: bei diesen Rassen bleibt der Steuersatz unberührt.