Kaiserslautern – Wie am 21.07.2016 berichtet, drang ein 37-jähriger Mann in den frühen Morgenstunden dieses Tages gewaltsam in die Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden, jetzt 33-jährigen Ehefrau ein und griff seine Ehefrau und einen 24-jährigen Mann, der sich dort aufhielt, mit einem Messer an. Bei allen Beteiligten handelt es sich um Asylsuchende aus Afghanistan.
Gegen den 37-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage wegen versuchten Mordes an dem 24-Jährigen und wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen verschaffte sich der Beschuldigte Zutritt zu der Wohnung, in der die Geschädigten und die Kinder des 37-Jährigen und seiner Ehefrau schliefen, indem er die Haustür mit einem Vierkantholz auframmte und das Glas der Wohnungseingangstür zerschlug. Damit verstieß er gegen eine Gewaltschutzverfügung des Amtsgerichts Kaiserlautern, die seine Ehefrau erwirkt hatte. In der Wohnung stach er mehrmals mit einem Messer auf den 24-Jährigen ein. Dieser konnte zwar noch über das Dachfenster flüchten, musste dann aber wegen des Blutverlusts notoperiert werden. Im Treppenhaus stach er dann auch mehrmals auf seine Ehefrau ein, verletzte diese jedoch nicht lebensgefährlich.
Mordversuch wird dem 37-Jährigen deshalb vorgeworfen, weil er aus niedrigen Beweggründen im Sinne des Mordparagraphen gehandelt habe. Er habe die Vernichtung eines Menschenlebens in Kauf genommen, um die Fortsetzung der Beziehung zu seiner Ehefrau zu erzwingen, entgegen deren erklärten Willen, der unter dem Schutz des Gesetzes steht.
Der Beschuldigte räumte ein, gewaltsam in die Wohnung eingedrungen zu sein und die beiden Geschädigten mit einem Messer verletzt zu haben. Er erklärte jedoch, er sei in die Wohnung eingedrungen, weil er die Kinder schreien gehört habe, und der 24-Jährige habe das Messer zuerst in der Hand gehabt, bevor er es in die Hand bekommen habe. Er habe den 24-Jährigen nicht töten wollen. Seine Ehefrau habe er bei dem Gerangel verletzt.
Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Die Anklage wurde zum Landgericht Kaiserlautern erhoben, das jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat.