Mainz / Berlin – Gestern und heute trafen sich in Berlin Vertreter der Bundesregierung, der Regierungsfraktionen im Bundestag und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zu Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Diese müssen ab dem Jahr 2020 neu geregelt werden, da der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II zugunsten der neuen Länder in seiner jetzigen Form im Jahr 2019 auslaufen.
Zu der heute erzielten Einigung über den künftigen Finanzausgleich erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer:
„Ich begrüße sehr, dass sich der Bund auf die Länder zubewegt und das Ländermodell von 2015 akzeptiert hat. Wir haben einen tragfähigen Kompromiss ausgehandelt. Die Einigung ist mindestens bis 2030 wirksam. Sie schafft damit Planungssicherheit für die nächste Dekade und gibt unserem Land die Perspektive, um weiterhin nachhaltige Politik in Zeiten der Schuldenbremse zu betreiben.“
Bei den Verhandlungen konnten die Länder ihre Interessen wahren. Die Länder erhalten die Finanzausstattung, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in allen Bereichen benötigen.
„Investitionen in Bildung, Infrastruktur, innere Sicherheit sowie die nachhaltige Entwicklung werden dadurch abgesichert“,
so die Ministerpräsidentin.
Die Ministerpräsidentin stellte fest, dass durch die stärkere Berücksichtigung der Finanzkraft der Kommunen der Finanzausgleich gerechter und durch die Abschaffung des Umsatzsteuervorwegausgleichs einfacher und weniger widersprüchlich werde.
Es wurde vereinbart, die Möglichkeiten für Investitionen in gesamtstaatlich bedeutsamen Bereichen zu verbessern. So soll der Bund unter anderem durch eine Änderung des Grundgesetzes kommunale Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren können.
„Für eine optimale Lernatmosphäre sind auch moderne Schulgebäude notwendig. Die Möglichkeiten für eine Beteiligung des Bundes an diesen notwendigen Investitionen sind durch unseren heutigen Beschluss verbessert worden“,
sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Bestandteil des Kompromisses war letztendlich auch die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Dies war eine Forderung, die der Bund in den Verhandlungen durchgesetzt hat. Dazu erklärte die Ministerpräsidentin:
„Wir haben in den Verhandlungen die Belange der Beschäftigten hervorgehoben. Zur Umsetzung wird es eine Änderung des Grundgesetzes geben. Rheinland-Pfalz hat sich dafür eingesetzt, dass mit Blick auf den Status und den Wohnort der Beschäftigten für diese kein Nachteil entstehen soll. Wir werden uns mit Nachdruck für die Interessen der Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Landesbetrieb Mobilität einsetzen.“
Dem Stabilitätsrat wird zukünftig die Aufgabe zukommen, die Schuldenbremsen von Bund und Ländern stärker zu koordinieren und hierdurch die Einhaltung der europäischen Vorgaben für Deutschland zu sichern.
Die heute vereinbarte Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bedeutet für Rheinland-Pfalz voraussichtlich Mehreinnahmen von etwa 250 Millionen Euro pro Jahr ab 2020. Das Ergebnis wurde bereits in etwa dieser Größenordnung erwartet und ist deshalb in der Finanzplanung des Landes berücksichtigt. Weitere Ausgabenspielräume ergeben sich nicht, die Konsolidierung muss unverändert fortgeführt werden.