Karlsruhe – Zu schnell: In Karlsruhe sollen künftig vermehrt Geschwindigkeitsanzeigen aufgestellt werden, damit Autofahrer nicht mit zu hohem Tempo unterwegs sind. Nach welchen Kriterien die Stadtverwaltung geeignete Standorte auswählen möchte, hat sie dem Planungsausschuss am Donnerstag (13. Oktober 2016) in nichtöffentlicher Sitzung unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Obert vorgestellt.
Vorausgegangen ist eine Untersuchung der Hochschule Karlsruhe zur Wirksamkeit von Geschwindigkeitsanzeigen – mit und ohne Smiley oder anderen Motivationsrückmeldungen an Autofahrer. Ob Autofahrer beim Anblick der Anzeige den Fuß vom Gas nehmen, hatte die Hochschule in Grünwettersbach und Palmbach sowie Stupferich beobachtet und ausgewertet. Das Ergebnis war positiv: Autofahrer reduzieren ihr Tempo, fahren deutlich weniger mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Ortschaften. Erkenntnis der Hochschul-Studie ist auch, dass Dialog-Displays – also Anzeigen, die etwa mit einem „Danke“ auf das Einhalten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit reagieren – schlechtere Ergebnisse erzielen als reine digitale Tempo-Anzeigen. Und: Werden die Displays wieder entfernt, kehren Autofahrer rasch zum alten, zu schnellen Fahren zurück.
Nicht überall sind diese Anlagen möglich und sinnvoll. Zu sehen sind neben der finanziellen Seite insbesondere Aspekte wie eine Überlastung des Stadtbildes oder Gewöhnungseffekte. Daher hat die Stadtverwaltung einen Zehn-Punkte-Katalog erarbeitet. Die Prüfkriterien werden künftig für Entscheidungen herangezogen.
Geschwindigkeitsanzeigen kommen danach nur in Frage, wenn der Standort Voraussetzungen erfüllt hinsichtlich des Abstands zu bestehenden Ampeln und Verkehrsschildern (mindestens 200 Meter), der Sichtweite (mindestens 100 Meter) oder auch der Möglichkeit der Anbringung (gesondert an einem Mast, mindestens 2,5 Meter über dem Boden). Zudem gilt für Unfallhäufungspunkte: Der Appell, den Fuß vom Gas zu nehmen, muss in Kombination mit anderen Maßnahmen erfolgen, die erwarten lassen, dass das Geschwindigkeitsniveau sinkt. Weitere sechs Rahmenbedingungen, von denen mindestens drei gegeben sein müssen, betreffen das Verkehrsaufkommen (mehr als 2.000 Fahrzeuge täglich) oder die Frage, ob im Nahbereich Schulen, Altenheime oder andere schutzwürdige Einrichtungen sind.
Versetztes Parken in Hagsfeld zur Verkehrsberuhigung
Auch die Frage, wie man die Verkehrsbelastung in Hagsfeld unabhängig von der beabsichtigten Ortsumfahrung in den Griff bekommt, beschäftigte den Ausschuss. Vorgestellt wurden aufgrund eines Antrags der CDU-Fraktion zum einen, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden. Hierzu gehören bauliche Veränderungen, eine Ausdehnung des LKW-Verbots in Straßen sowie Verkehrszählungen.
Erfreut nahm der Ausschuss zur Kenntnis, dass die Verwaltung zudem Chancen sieht, mit Einführung des legalen Gehwegparkens weitere Verbesserungen zu erreichen. Am Beispiel der Schwetzinger Straße, die neben der Brückenstraße die Hauptlast im Stadtteil zu tragen hat, wurde aufgezeigt, ob über das stadtweit vorgesehene legale Gehwegparken eine weitere Verkehrsberuhigung erzielt werden kann. Nämlich dann, wenn im Straßenraum eine versetzte Parkierung möglich ist. Eine erste Untersuchung legt dies nahe, berichtete das Stadtplanungsamt über ihre Prüfungen.
Sollten weitere Untersuchungen dies bestätigen, wird vorgeschlagen, die Praxistauglichkeit in der Schwetzinger Straße in einem Verkehrsversuch – Markierungen mit Folie – zu testen. Denn es wäre nichts gewonnen, wenn beispielsweise der Verkehrsfluss zu Hauptverkehrszeiten ständig komplett zum Erliegen käme. Nach den bereits exemplarisch untersuchten Stadtteilen zum Gehwegparken – die Südstadt, Nordweststadt und Knielingen – soll Hagsfeld daher als eine der nächsten Stadtteile an der Reihe sein. Das Planungsamt informierte den Ausschuss, dass auch das übrige Straßennetz des Stadtteils hinsichtlich der Legalisierung des Gehwegparkens untersucht und das Parkierungskonzept mit der Bürgerkommission Hagsfeld rückgekoppelt werde.