Südhessen (ots) – Am Sonntag (16.10.) führte der Verkehrsdienst des Polizeipräsidiums zwischen 11.00 Uhr und 19.00 Uhr auf den südhessischen Autobahnen eine Überwachung des Sonntagfahrverbotes für den gewerblichen Güterverkehr durch.
Hierbei wurden insgesamt 14 Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne einer Kontrolle unterzogen. Drei dieser Fahrzeugkombinationen kamen aus dem europäischen Ausland. Lediglich einer der kontrollierten Fahrer blieb ohne jegliche Beanstandung. Zwei Unternehmer verstießen gegen das Sonntagsfahrverbot. So beförderte ein rumänischer Unternehmer auf der A 5 in einem Kühlsattelzug Katzenfutter von Bretten nach Norddeutschland. Er musste für ein eingeleitetes Gewinnabschöpfungsverfahren rund 1500 Euro zur Verfahrenssicherung vor Ort entrichten. Ein Unternehmer aus Polen steuerte mit seinem Sattelzug den Speditionspark vom Frankfurter Flughafen zum Beladen an.
Für Fahrer und Unternehmer wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 700 Euro fällig. Beide Fahrer bekamen anschließend ein Fahrverbot bis 22.00 Uhr auferlegt. Außerdem fuhren insgesamt drei Frischmilchtransporter in die Polizeikontrolle. Alle drei Fahrzeuge aus dem Großraum Siegen wurden beanstandet, weil sie keine Genehmigung zur gewerblichen Güterbeförderung besaßen.
Die Fahrer führten die Milchbrummis zudem mehrfach, ohne die erforderliche Fahrerkarte im Tacho eingelegt zu haben. Alle drei Fahrer und die dazugehörigen Unternehmer müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Bei den übrigen kontrollierten Fahrzeugen konstatierten die Verkehrspolizisten lediglich geringfügige Verstöße.