Bobenheim-Roxheim – Am 24.10.2016, gegen 23:15 Uhr sei eine 37- Jährige am Bahnhofsplatz von einem sogenannten Horror-Clown erschreckt worden.
Anschließend sei er in Richtung Bahnhof weggerannt. Die Polizei weist daraufhin, dass das Erschrecken den Straftatbestand einer Körperverletzung darstellen kann. Unterlassen Sie daher solche üblen Scherze!