Kaiserslautern – Der Landrat des Landkreises Kaiserslautern hatte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern letzte Woche darüber informiert, dass der Landkreis in den Jahren 2004 bis 2006 6-stellige Zuschüsse an das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V. zur Sanierung der Rettungswache Otterbach gewährt habe, und die Zuschüsse unter teilweise unzutreffenden Angaben abgerufen worden seien. Die Zuschüsse seien auf diese Angaben hin ohne die normalerweise übliche Vorlage einer Liste über die Mittelverwendung gezahlt worden.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat den mitgeteilten Sachverhalt und die ihr übergebenen Unterlagen überprüft und wird kein Strafverfahren einleiten. Grund dafür ist, dass die in Betracht kommenden Vorwürfe verjährt sind. Nach allen vorliegenden Informationen wurden die letzten Zuschüsse im Jahr 2006 ausgezahlt. Für die in Betracht kommen Vorwürfe des Betrugs auf Seiten des DRK-Kreisverbands gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Die Verjährungsfrist begann mit dem Eintritt des Schadens im Jahr 2006 zu laufen und endete im Jahr 2011. Nichts anderes würde für einen eventuellen Untreuevorwurf gegen damals Handelnde der Kreisverwaltung wegen unzureichender Prüfung der Angaben des DRK-Kreisverbands gelten. Nach der Strafprozessordnung sind strafrechtliche Ermittlungen nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr möglich.