Rheinland-Pfalz – Jeder der ein Fahrzeug zulassen will, kennt die Prozedur: Ohne Versicherung geht gar nichts.
Kraftfahrzeuge müssen pflichtversichert werden, und das aus gutem Grund. Beim Fahren können Fehler passieren; es kommt zu Unfällen. Damit niemand auf seinem Schaden sitzen bleiben muss, den ein anderer verursacht, dafür ist die Pflichtversicherung gedacht. Niemand muss also den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Letztlich tragen alle Versicherten mit ihren Beiträgen die Schadensregulierung. Wenn man es so ausdrücken will, ist das auch eine Art Solidargemeinschaft.
Trotzdem nimmt die Zahl der Verkehrsunfallfluchten in den vergangenen Jahren zu. Dies insbesondere bei den Verkehrsunfällen mit Sachschaden. Nach der bisherigen Entwicklung werden wir in diesem Jahr einen neuen Höchststand erreichen.
Es mag Erklärungen dafür geben, warum jemand nach einem Unfall nicht vor Ort bleibt, Entschuldigungen dafür gibt es jedoch keine. Unfallflucht ist eine Straftat und damit kein Kavaliersdelikt – und man riskiert seinen Führerschein. Die Aufklärungsquote liegt bei 44 %.
Deshalb gilt folgendes:
- Nach einem Verkehrsunfall bleiben Sie am Unfallort, das gilt auch, wenn Sie alleine beteiligt sind.
- Ist der Unfallgegner nicht erreichbar, verständigen Sie die Polizei. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer genügt nicht. Die Polizei kommt immer vor Ort und nimmt den Verkehrsunfall auf.
- Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Verkehrsunfall, unabhängig davon, ob Sie daran Schuld haben oder nicht.
- Beobachten Sie eine Flucht, merken Sie sich das Kennzeichen und das Aussehen des Fahrers. Jeder Hinweis, den die Polizei bekommt, kann helfen, die Straftat aufzuklären.
- Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.