Ludwigshafen – Verschiedene Pressemitteilungen und Medienberichte thematisieren zurzeit den Fall einer syrischen Familie, die in Bobenheim-Roxheim wohnt. Unter anderem wird berichtet, dass die Familie ihr damals 11 Monate altes Kleinkind im Libanon auf der Flucht nach Deutschland zurückgelassen hat und ein Familiennachzug angestrebt wird.
Mitunter entstand dabei der Eindruck, dass die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis alleinige Entscheidungsbehörde bezüglich des Familiennachzuges ist.
„Bisher sind bei der Kreisverwaltung noch keine Anträge zum genannten Fall eingegangen. Aufgrund der E-Mails und der Berichterstattung hat die Kreisverwaltung die Initiative ergriffen und die betroffene Familie zu einem Gespräch in der kommenden Woche eingeladen, um die Beantragung des Familiennachzuges auf den Weg zu bringen. Dort wird erstmals mit der betroffenen Familie die Situation erörtert. Ohne Antrag können auch keine konkreten Aussagen getroffen werden“,
erklärt Landrat Clemens Körner.
„Die Kreisverwaltung entscheidet im Rahmen ihrer Zuständigkeit in entsprechenden Fällen allerdings nicht über den Familiennachzug, sondern führt eine Vorabprüfung zum Antrag auf Familiennachzug durch. Die letztliche Entscheidung über den Familiennachzug liegt bei der deutschen Botschaft im Libanon“,
so Clemens Körner weiter.