Karlsruhe – Es gibt eine weitere Fahrradstraße: Bei sonnigem und mildem Herbstwetter wurde am 3. November 2016 die Fahrradstraße in der Knielinger Allee von Vertretern der Stadt zusammen mit dem Bürgerverein Nordstadt eröffnet. In den letzten Tagen hatten Arbeiter des Tiefbauamtes bereits die entsprechenden Verkehrsschilder aufgestellt, die nun vom Vorsitzenden des Bürgervereins, Peter Cernoch, sowie vom Leiter des städtischen Tiefbauamts, Gerhard Schönbeck, von ihrer gelben Verhüllung befreit wurden. Damit ging die Fahrradstraße offiziell an den Start.
Auch Fahrradstraßenpiktogramme auf der Fahrbahn zeigen nun, dass hier Radler Vorrang haben. Den Vor-Ort-Termin nutzten auch einige Passanten zu einer „Bürgersprechstunde“ und machten gleich Vorschläge, was man noch alles für den Radverkehr und auch für den Fußverkehr verbessern könnte.
„Die Knielinger Allee ist eine wichtige Radroute. Und wir freuen uns, dass sie nun offiziell Fahrradstraße ist. Wir versprechen uns davon auch eine gewisse Verkehrsberuhigung, gerade in der Hardtwaldsiedlung“,
betonte Lothar Dunker vom Bürgerverein.
„Die Einrichtung der Fahrradstraße sollte die Radler ermuntern, dort selbstbewusst zu radeln und sich nicht vom Autoverkehr zur Seite drängen zu lassen.“
„Gerade für die Studierenden der Hochschulen, die in den Wohnheimen der Nordweststadt wohnen, ist die Fahrradstraße von Vorteil“,
ist sich Peter Cernoch sicher, und auch für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher des Städtischen Klinikums sei die Fahrradstraße ein Gewinn.
Mit der Knielinger Allee wurden innerhalb von zwölf Monaten zehn neue Fahrradstraßen eröffnet.
„Es war personell sehr anspruchsvoll, dieses Programm innerhalb solch kurzer Zeit umzusetzen“,
so Tiefbauamtsleiter Schönbeck:
„Ich freue mich, dass die Einrichtung der Fahrradstraße beim Bürgerverein Nordstadt auf solch positive Resonanz trifft. Karlsruhe hat sich ein ambitioniertes Fahrradstraßenprogramm vorgenommen.“
Was ändert sich durch die Einrichtung der Fahrradstraße?
Der Kfz-Verkehr ist in einer Fahrradstraße lediglich mit „mäßiger Geschwindigkeit“ (maximal 30 Stundenkilometer) frei gegeben. Da durch die Ausweisung einer Fahrradstraße keine die Vorfahrt regelnden Auswirkungen entstehen, gilt die übliche Rechts-vor-links-Regelung. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen aber nebeneinander radeln, der Autoverkehr muss sich an ihnen orientieren. Auch wenn Autofahrende quasi „zu Gast“ sind, sollte man sie als Radfahrerin oder Radfahrer aber nicht absichtlich behindern – denn das in der Straßenverkehrsordnung verankerte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt für alle Verkehrsteilnehmenden.