Neustadt an der Weinstraße – Die Sitzung begann mit einer Schweigeminute für den verstorbenen Feuerwehrmann Christoph Weisenburger aus Diedesfeld, der an den Folgen seiner Verletzungen nach dem BASF-Unglück starb.
Erster Tagesordnungspunkt war die Wahl von Dekan Michael Janson zum stellvertretenden, beratenden Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Sergej Buragin wird beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und Ulrike Meisel Mitglied im Werkausschuss des ESN.
Weiter ging es mit der Teil-Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Am Bahnhof“ in Mußbach, westlich der Gleise. Der Beschluss stammte vom November 1997. Anlass war damals die Neuordnung von nicht mehr bahnbetriebsnotwendigen Flächen und die Schaffung eines Standorts für ein neues Feuerwehrgerätehaus für die Ortsbezirke Mußbach, Gimmeldingen und Königsbach. Diese Entwicklungsabsichten kamen nicht zur Umsetzung, weshalb das Bebauungsplanverfahren ruhte. Aufgrund des verstrichenen Zeit und der Tatsache, dass es für westlich der Gleise gelegene Grundstücke neue Ideen gibt, die einen separaten Aufstellungsbeschluss erfordern, wurde die einstige Entscheidung obsolet.
In einem nächsten Schritt wurde jenem separaten Aufstellungsbeschluss zugestimmt, der Bebauungsplan heißt „Westlich des Mußbacher Bahnhofs“. Die Fläche ist etwa eineinhalb Hektar groß. Rund 30 Prozent der Fläche entfallen auf das Gelände des ehemaligen Raiffeisen-Warenlagers, welches sich im Eigentum der VR-Bank Mittelhaardt befindet.
Die übrigen etwa 70 Prozent der Fläche gehören der Stadt und werden als Parkplatz genutzt. Ein neuer Entwicklungsimpuls geht von dem Wunsch der VR-Bank Mittelhaardt aus, das Raiffeisen-Warenlager abzubrechen und dort Büroflächen zu errichten. Geplant ist keine neue Filiale, sondern „Back-Office-Arbeitsplätze“, die keinen regen Kundenverkehr nach sich ziehen werden. Die Stadtverwaltung unterstützt diese Idee und konnte die VR-Bank zur Mitfinanzierung des vorliegenden Bauleitplanverfahrens gewinnen. Auch legt die Stadt Wert auf eine ortsbildverträgliche Architektur bzw. Gebäudegliederung.
Die städtischen Grundstücke werden demnach vollständig mit überplant. Zentrales, gemeinsames Verfahrensziel ist die Etablierung eines Mischgebietes. Damit soll folgendes erreicht werden: Wiedernutzung von Brachflächen im Sinne der städtischen Innenentwicklungskonzeption, Sanierung etwaiger Bodenverunreinigungen, Aufwertung des Gesamterscheinungsbildes des Bahnhaltepunktes sowie Stärkung der örtlichen Infrastruktur, beispielsweise durch Ansiedlung eines Ärztehauses.
Thema war zudem der Bebauungsplan „Bachgängel, Teilgebiet Nord“, konkret die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Ziel ist die städtebauliche Entwicklung eines der wenigen noch unbebauten Teilgebiete der Innenstadt ebenfalls hin zu einem Mischgebiet. Dabei sollen die baugeschichtlichen, zum Teil denkmalgeschützten Belange Berücksichtigung finden.
Für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans „Am Schieferkopf“ I. Änderung in Hambach verhängte das Gremium eine Veränderungssperre. Ziel der Änderungsplanung ist es, den 1988 beschlossenen Bebauungsplan an zeitgemäße städtebauliche Entwurfsprinzipien und infrastrukturelle Ansprüche anpassen zu können sowie Großteile der bestehenden Freiräume zu sichern. Hintergrund der Veränderungssperre ist eine vorliegende Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses, deren einjährige Zurückstellung Ende November endet. Die Realisierung des Wohngebäudes würde den derzeitigen Planungsabsichten der Stadt zuwiderlaufen.
Wie bereits Hauptausschuss und Ortsbeirat Haardt sprach sich auch der Stadtrat für den Verkauf von acht stadteigenen Grundstücken im Baugebiet „Gimmeldinger Straße“ mittels eines Bieterverfahrens aus. Es soll spätestens im zweiten Quartal 2017 beginnen. Die Unterlagen und Bedingungen werden im Internet veröffentlicht, inklusive eines Formulars zur Abgabe eines Angebots.
Das Gebiet wird derzeit erschlossen, die Arbeiten sollen im Sommer 2017 fertig sein. Hintergrund ist die große Anzahl von Kaufinteressenten, aktuell umfasst die Liste rund 150 Personen. Der dortige, aktuelle Bodenrichtwert wird mit 380 Euro pro Quadratmeter beziffert. Dieser Wert beinhaltet nicht die Kosten der Erschließung. Das Mindestgebot zur Angebotsabgabe soll ohne Erschließungskosten 300 Euro betragen. Das Höchstgebot ist sowohl für die Stadt Neustadt an der Weinstraße, als auch für den Bietenden rechtlich nicht bindend. Bei gleichen Angeboten soll eine zweite Bieterrunde möglich sein. Nach Sichtung der Kaufangebote und Abschluss der Verkaufsverhandlungen erfolgt ein Verkauf der einzelnen Baugrundstücke vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses.
Weiter ging es mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Stadtentsorgung (ESN). Der Gewinn in Höhe von 262.747,76 Euro setzt sich zusammen aus den Jahresergebnissen Abfall mit 104.904,85 Euro und Abwasser mit 157.842,91 Euro zusammen. Von der Bilanzsumme entfallen auf den Abfall 9.529.815,21 Euro und auf Abwasser 47.673.112,53 Euro.
Im Rahmen der Neuregelung der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz erging der Beschluss der Auflösung der Gesamteigentümerschaft und Eigentumsübertragung auf den Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte. Nach dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. April 2012 zur „rechtswidrigen Beihilfegewährung“ an den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz und dem diesen Beschluss bestätigenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17. Juni 2014 war die Liquidation des Zweckverbandes nicht zu vermeiden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Handhabung des Gesamthandeigentums wegen der erforderlichen Einstimmigkeit jeglicher Beschlussfassung sehr aufwändig ist. Als Lösung bietet sich daher an, die Gesamthandeigentümerschaft aufzulösen. Zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit ist der Altlastenzweckverband bereits von den Gesamthandeigentümern (kreisfreie Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz) mit der Verwaltung des Vermögens der Gesamthandgemeinschaft beauftragt worden.
Wie auch der Hauptausschuss sprach sich der Stadtrat für einen Projektantrag für die Einstellung eines Bildungskoordinators für Zugewanderte aus. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert auf zwei Jahre eine solche Stelle in voller Höhe sowie Fortbildungskosten für entsprechende Qualifizierungen. Die Förderung würde am 1. Januar 2017 beginnen. Die Unterlagen werden nun entsprechend vorbereitet.
Der Stadtrat beschloss zudem die Beantragung der Übernahme der Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung nach § 7 Nr. 3 der StVRZustV zum nächstmöglichen Zeitpunkt und beauftragte die Stadtverwaltung, die Übertragung dieser Aufgaben bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Der Hauptausschuss hatte diesen Weg ebenfalls befürwortet. Zur Begründung heißt es: Seit Jahren gehen bei der Stadt immer wieder Beschwerden ein über Radfahrer und insbesondere Kraftfahrzeuge, welche verbotswidrig durch die Fußgängerzone fahren oder Fußgängerwege benutzen. Mit dabei sind vor allem der Festplatz und die Strecke entlang der Kaffeebar Winzig. Die Beschwerdelage hat sich in diesem Jahr noch einmal deutlich verschärft.
Für die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten ist die Polizei zuständig, die aber mit dem ihr zur Verfügung stehenden Personal nicht für eine entsprechende Kontrolldichte sorgen kann, die für eine positive Verhaltensänderung im größeren Ausmaß notwendig wäre.
Diese und andere Zuständigkeiten nach § 7 Nr. 3 StVRZustV können auf die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße als örtliche Ordnungsbehörde übertragen werden. Ist dies vollzogen, wäre die Stadt in der Lage, direkt und zielgenau auf die jeweilige Beschwerdelage zu reagieren.
Die Aufgaben sollen durch die Hilfspolizeibeamten wahrgenommen werden. Zusätzliches Personal ist nicht erforderlich.
Die Rechtsabteilung und die Stabsstelle Rechnungsprüfung haben keine Bedenken hinsichtlich des Zuständigkeitsüberganges angemeldet.
Die FWG-Fraktion zog ihren Antrag zum Thema „Freigabe weiterer Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr in der Innenstadt“ nach Diskussion zurück. Die anderen Fraktionen lehnten den Vorstoß unter anderem mit der Begründung ab, dass die Umsetzung unter Einbeziehung des Arbeitskreises in Arbeit und der Nachtragshaushalt genehmigt seien. Zudem können Markierungen nicht in den Wintermonaten durchgeführt werden, da es zu kalt ist. Geplant ist, dass die Bereiche zwischen Winzinger Straße und Moltkestraße, Hohenzollernstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und von-Hartmann-Straße, Moltkestraße insgesamt, Stangenbrunnengasse zwischen Hetzelstraße und Schwesternstraße, Volksbadstraße insgesamt sowie Wiesenstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Hindenburgstraße für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden sollen, die Umsetzung soll im Frühsommer 2017 stattfinden.
Ebenfalls auf Antrag der FWG stand das Thema „Neuplanung der Windkraft mit Aufnahme von Verhandlungen mit den Nachbargemeinden Deidesheim, Haßloch und Maikammer mit dem Ziel einer Planungskooperation“ auf der Tagesordnung. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass die planungsrechtliche Wechselwirkung unterschiedlicher kommunaler und regionaler Kompetenzen es immer wichtiger mache, dass benachbarte Kommunen bei der Erstellung oder Erneuerung ihrer Flächennutzungspläne enger zusammenarbeiten, um ihre Interessen aufeinander abzustimmen. Das Baugesetzbuch biete diese Möglichkeit. Den anderen Fraktionen ging dieser Vorstoß zu weit. Nach Diskussion einigte sich das Gremium darauf, dass der Oberbürgermeister mit den Nachbarkommunen Vorgespräche führt, um deren Standpunkt auszuloten und in einer der nächsten Sitzungen berichtet.
Die SPD-Fraktion stellte den Antrag, dass die Pfälzische Weinkönigin, die in diesem Jahr aus Neustadt stammt, auch überregional Werbung für die Stadt machen solle. Weiterer Wunsch: das Aufstellen von entsprechenden Schildern an den Stadtzufahrten. Nach Auskunft von Steffen Christmann, Aufsichtsratsvorsitzender der TKS, gilt für die Vergabe von Terminen ein abgestuftes Verfahren. Demnach kommen an erster Stelle Auslandsveranstaltungen, danach solche in Deutschland, gefolgt von der Pfalz und der Heimatgemeinde. Die aus Lachen-Speyerdorf stammende Anastasia Kronauer sei Repräsentantin des gesamten Pfälzer Weins, aber selbstverständlich werde man sie einladen, wo es geht, so Christmann. Bezüglich der Beschilderung würde es die TKS begrüßen, wenn ein generelles Konzept zur Gestaltung der Stadteingänge erarbeitet würde. Der Vorschlag wurde einstimmig begrüßt.
Zukünftig soll es einen „Weg der Weinlegenden“ geben, zur Stärkung und Bedeutung des internationalen und nationalen Weinstandorts Neustadt an der Weinstraße. Auch darauf einigte sich das Gremium. Das Verlagshaus Meininger hatte dies angeregt. Die berühmtesten Weinmacher und Weingüter sollen mit in den Boden eingelassenen Platten geehrt werden, der Weg soll zwischen Saalbau und Rathaus in der Fußgängerzone entstehen. Die ersten beiden Platten sollen dem Weingut Dr. Bürklin-Wolf in Wachenheim und dem Weingut Vega Sicilia aus Spanien gewidmet werden, und zwar anlässlich des „Meiniger´s Finest 100 – International Wine Summit“ am 22. November 2016. Dieses Gipfeltreffen bringt erstmals 100 der weltbesten Weinerzeuger mit 100 der renommiertesten Sommeliéres und Sommeliérs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen. Meininger sprach von einem großen touristischen Nutzen, „denn diese Weingüter gehen normalerweise nicht in die Öffentlichkeit oder auf Messen, daher ist die Chance für Neustadt einmalig“. Die Finanzierung der Platten übernimmt die Stadt.
Im nicht-öffentlichen Teil ging der Auftrag für die notwendigen Architekturleistungen für die Erneuerung der naturwissenschaftlichen Räume im Gebäudeteil C des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums an ein Büro in Neustadt an der Weinstraße. Er hat einen Wert von rund 33.000 Euro. Die Räume sind völlig veraltet, gleiches gilt für die Labortechnik, die nicht mehr den heutigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Ein zeitgemäßer Fachunterricht ist so unmöglich. Das beauftragte Büro hat fundierte Kenntnisse und bereits vergleichbare Projekte realisiert.