Bensheim – Der Magistrat macht den Weg frei für die Bebauung eines Teilbereichs der westlich des Dorfgemeinschaftshauses Gronau angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grünfläche. Die Stadtverordnetenversammlung wird letztlich darüber entscheiden.
Hintergrund des Beschlusses ist, dass die bauliche Entwicklung nicht nur in der Kernstadt sinnvoll und wichtig ist, sondern auch in den Stadtteilen Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung angeboten werden müssen, um eine „Landflucht“ zu vermeiden. Dabei geht es aber weniger um die Ausweisung neuer Baugebiete, als vielmehr um die Umnutzung beziehungsweise Verdichtung von Flächen oder die maßvolle Arrondierung vorhandener Baugebiete.
Diesbezüglich hatte der neu gewählte Ortsbeirat Gronau in einer seiner ersten Sitzungen einen Grundsatzbeschluss getroffen, dem der Magistrat jetzt Rechnung getragen hat. Der Eigentümer des Grundstücks in Gronau möchte hier Familienangehörigen den Bau von Wohngebäuden für den Eigenbedarf ermöglichen.
Dafür müssen aber erst die baurechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, denn das in Frage kommende Wohngebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „In der Lohrbach“ und ist als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft“ (Streuobstwiese) festgesetzt. Eine Streuobstwiese ist hier allerdings nicht vorhanden, vielmehr handelt es sich um Grünland. Insgesamt geht es um einen Geltungsbereich von knapp 7700 Quadratmetern, von dem künftig 1860 Quadratmeter mit zwei Baufenstern ausgewiesen werden sollen. Das Plangebiet grenzt im Norden und Osten an Wohnbebauung an, sodass die vorliegende Planung der Arrondierung des bestehenden Ortsrandes entspricht und damit eine Verkehrserschließung bereits gegeben ist. Auf der künftig als reines Wohngebiet ausgewiesenen Fläche sollen maximal vier Wohneinheiten errichtet werden können.
Als Ausgleichsmaße werden sowohl auf der verbleibenden Kompensationsfläche von rund 5560 Quadratmetern als auch auf einer etwa 7800 Quadratmeter großen Fläche außerhalb der Ortslage Obstbäume gepflanzt und Heckenbepflanzungen vorgenommen. Parallel zur Aufstellung des geänderten Bebauungsplans „In der Lohrbach“ erfolgt eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Für beide Verfahren müssen die vom Magistrat getroffenen Beschlüsse zur Aufstellung und zum Vorentwurf von den städtischen Gremien bestätigt werden. Danach wird die Planung zur Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange zur Einsicht offengelegt.