Alzey – Nachdem es deutschland- und europaweit zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelbeständen gekommen ist, ordnet die Kreisverwaltung Alzey-Worms jetzt zur Vermeidung der Übertragung des Geflügelpestvirus die Aufstallung des Geflügels in Teilen des Landkreises und der Stadt Worms an.
Wie das Veterinäramt mitteilt, dürfen in den als Risikogebiet zu betrachtenden Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie im Wormser Stadtteil Ibersheim Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in gegen Wildvögel allseitig dicht gesicherte Volieren gehalten werden, die auch gewährleisten, dass das Geflügel nicht mit natürlichen Gewässern in Kontakt kommen kann. Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter im Landkreis und der Stadt Worms, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, dies beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms unverzüglich nachzuholen. Geflügelbörsen und –märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind im genannten Risikogebiet verboten. Die Tierseuchenrechtliche Anordnung mit ausführlicher Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung liegt beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms aus und kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
„Zurzeit sammeln sich im Altrheingebiet als einem bekannten Rast- und Durchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel, zahlreiche Wildvögel aller Art, die auf ihrem Weg in den Süden aus nordöstlichen Gebieten Europas hier ankommen. Nachdem aktuell das Geflügelpestvirus in drei Nutzgeflügelbestände in Norddeutschland mit großer Wahrscheinlichkeit über Zugvögel eingeschleppt wurde, ist die Aufstallung des in Freiland gehaltenen Geflügels, mit dem Ziel deren weitgehender Abschirmung vor der Wildvogelpopulation, als vorbeugende Maßnahme sehr sinnvoll“,
erläutert Veterinärdirektor Dr. Dieter Sell. Eine regelmäßige Neubewertung der Situation in zeitlich kurzen Abständen sei erforderlich und werde seitens des Veterinäramtes vorgenommen.