Heidelberg – Neues Infomaterial hält die Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg für interessierte Bürgerinnen und Bürger bereit. Ein Flyer zur rechtlichen Vorsorge „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ ist kostenlos bei der Betreuungsbehörde und bei allen Bürgerämtern der Stadt erhältlich. Er steht auch zum Download im Internet unter www.heidelberg.de/betreuungsbehoerde
bereit. Dort sind ebenfalls Formulare zur Vorsorgevollmacht und zur Betreuungsverfügung zum Herunterladen und Ausfüllen hinterlegt. Bei der Betreuungsbehörde und in den Bürgerämtern kann man eine ausführliche Mappe mit Formularen zum Heraustrennen für zwei Euro erwerben.
„Jeder kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für ihn Entscheidungen treffen müssen, beispielsweise durch einen Unfall. Aber wer volljährig ist, hat keine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten“, sagt Claudia Schreiner-Rüdiger, Leiterin der Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg. Was viele nicht wissen: Auch nahe Familienangehörige wie Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, erwachsene Kinder oder Geschwister werden im Notfall nicht automatisch füreinander zum rechtlichen Vertreter. Wer keine andere Regelung trifft, bekommt durch das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt. Dem kann man mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung vorbeugen.
Weitere Informationen: Betreuungsbehörde Stadt Heidelberg, Fischmarkt 2, 69117 Heidelberg, Telefon 06221 58-38920, Mail: betreuungsbehoerde@heidelberg.de, www.heidelberg/betreuungsbehoerde.
Öffnungszeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung.