Kreis Bergstraße – Auf dem Schulgelände der Martin-Luther-Schule in Rimbach wurde ein verendeter Wildvogel (Mäusebussard) aufgefunden. Im Hessischen Landeslabor wurde das Tier untersucht. Hierbei haben sich Anzeichen ergeben, dass der Mäusebussard mit einem Geflügelpestvirus infiziert ist.
Bei dem Geflügelpestvirus wird zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen (pathogen bedeutet eine Krankheit verursachend) und den hoch pathogenen Influenzaviren unterschieden. Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe), die durch sehr aggressive (hochvirulente) aviäre Influenzavirusstämme vom Subtyp H 5 hervorgerufen wird. Genauere Untersuchungen im Friedlich-Loeffler-Institut sollen nun zeigen, ob es sich hierbei um die hochpathogene Form der Geflügelpest (Subtyp H5N8) handelt. Wird eine niedrig pathogene Form des Geflügelpestvirus ermittelt, hat der Fund keine weiteren Bekämpfungsmaßnahmen durch das Veterinäramt zur Folge. Mit einem Ergebnis dazu kann morgen gerechnet werden.
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest werden derzeit verschiedene präventive Maßnahmen durch die Veterinärverwaltung getroffen und alle weiteren Schritte abgewogen. So wurde bereits in Teilen des Kreises, in den vom Land Hessen ausgewiesen Risikogebiet entlang des Rheines eine Stallpflicht für gehaltenes Geflügel angeordnet. Weiterhin sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im Risikogebiet verboten. Zusätzlich darf kein Geflügel zu Schauzwecken aus dem Risikogebiet verbracht werden. Wird H5N8 amtlich bestätigt, werden umgehend ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet und zahlreiche Bekämpfungsmaßnahmen (Stallpflicht, Untersuchungen, Leinenzwang für Hunde und Katzen etc.) eingerichtet.
Verendeter Wildvogel nicht hoch pathogen infiziert – Untersuchungsergebnis zur Vogelgrippe liegt vor
Das Ergebnis des auf Vogelgrippe untersuchten Mäusebussards liegt nun vor. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat festgestellt, dass das Tier nicht an der hochpathogenen Form der Geflügelpest (Subtyp H5N8) infiziert war. Aus diesem Grund sind derzeit keine weiteren Bekämpfungsmaßnahmen durch das Veterinäramt erforderlich. Die für das Risikogebiet entlang des Rheines angeordnete Stallpflicht bleibt bestehen, ebenso die Maßnahmen zu den Geflügelausstellungen und -märkten. Das Veterinäramt bittet insofern um Beachtung.
Der Kreis Bergstraße wird weiterhin über die Entwicklungen zum Thema „Vogelgrippe“ berichten und auch über die Internet-Seite des Kreises (www.kreis-bergstrasse.de) informieren.
Bei weiteren Fragen steht die Kreisverwaltung Bergstraße, Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim, Tel. 06252 / 155977, veterinaerwesen@kreis-bergstrasse.de zur Verfügung.