Alzey – Nachdem sich die Geflügelpest (Aviäre Influenza – HPAI) in den vergangenen Tagen in Deutschland ausgebreitet hat (derzeit sind in sechs Bundesländern, mit steigender Tendenz bereits mehr als 150 Ausbrüche bei Wildvögeln, aber auch in Nutzgeflügelbeständen zu verzeichnen) und das national hierfür zuständige Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Insitut – FLI) in seiner aktuellen wissenschaftlichen Bewertung die Gefährdungslage zum Eintrag des HPAI-Virus H5N8 aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände als hoch eingestuft hat, wurde durch das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms nach einer Risikobewertung in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie im Wormser Stadtteil Ibersheim, die Aufstallung des Geflügels angeordnet. Dies als eine wirksame Schutzmaßnahme vor dem Hintergrund, dass in diesem Gebiet größere Rast- und Sammelflächen für möglicherweise HPAI-virustragende Zugvögel bestehen.
Unabhängig hiervon ist es zur Verstärkung der Abschirmwirkung auch erforderlich, grundsätzlich allen Geflügelhaltern im Landkreis und in der Stadt Worms die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu empfehlen:
- Die Fütterung des Geflügels darf nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Futter und Wasser aus der ungeschützten Umwelt (z. B. Grünfutter oder Tränke aus Oberflächengewässern) darf den Tieren nicht verabreicht werden.
- Futter, Wasser, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert bzw. aufbewahrt werden.
- Die Haltung des Geflügels darf nur ohne Zugang zu natürlichen Gewässern erfolgen.
- Direkte wie indirekte Kontakte zu Wildvögeln sollten unbedingt vermieden werden. Daher ist grundsätzlich auch in nicht ausgewiesenen Risikogebieten geboten, die Aufstallung bzw. Haltung in nach oben hin geschützten Volieren zu prüfen und umzusetzen.
- Der Schutz des Bestandes sollte durch allgemeine Hygienemaßnahmen optimiert werden, z.B. durch regelmäßige Reinigung und Desinfektion von im Bestand verwendeten Gegenständen, aber auch durch Kleider- und Schuhwechsel beim Betreten des Bestandes sowie z. B. durch Auslegen von Desinfektionsmatten im Eingangsbereich.
- Im Bestand sollte ggf. und in geeigneter Weise eine Bekämpfung von Ratten und Mäusen durchgeführt werden.
- Besucherkontakte sind zu vermeiden, d. h. insbesondere sollten Geflügelhalter keine fremden Geflügelbestände aufsuchen bzw. ist anderen Geflügelhaltern der Zutritt zum eigenen Bestand zu verwehren.
- Das Verbringen von Geflügel aus dem Bestand sollte ebenso wie der Zukauf von Geflügel aus nicht gesicherter Herkunft unterlassen werden.
- Auf Geflügelausstellungen, -schauen oder –börsen sollte bei der gegebenen Gefährdungslage grundsätzlich verzichtet werden.
Darüber hinaus verweist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms nochmals auf die Verpflichtung zur Anmeldung von bestehenden Geflügelhaltungen, sowohl im Landkreis, als auch in der Stadt Worms. Sofern nicht bereits geschehen, ergeht der Aufruf, dies unverzüglich nachzuholen. Ferner gilt es zu beachten, dass dem Veterinäramt gesundheitliche Auffälligkeiten im Bestand, die auf Geflügelpest hindeuten können, sofort mitzuteilen sind. Dies gilt insbesondere bei gehäuft und plötzlich verendendem Geflügel.
Die vorgenannten Mitteilungen, aber auch sonstige Fragen zum Geschehen, sind bitte unmittelbar an das Veterinäramt zu richten:
Tel. 06731-4086461, 4086462 oder 4086471;
Fax 06731-4086470;
E-Mail veterinaeramt@alzey-worms.de
Auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de) und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (www.mueef.rlp.de) sind weitere Informationen zur Geflügelpest erhältlich.