Maxdorf – „So macht sich die Polizei keine Freunde“, das war der Kommentar einer leider uneinsichtigen Dame, die die polizeilichen Kontrollmaßnahmen zur Schulwegüberwachung in Maxdorf nicht verstehen konnte.
Was war geschehen? Nach Beschwerden aus der Bevölkerung kontrollieren Beamte der Polizei Maxdorf am Mittwoch, 16.11.2016, in der Zeit von 07:30 bis 08:30 Uhr, das bestehende Durchfahrtsverbot in der Schulstraße in Maxdorf. Durch Verkehrszeichen 250, inklusive Zusatzzeichen, ist es dort ausschließlich Berechtigten erlaubt, den gesperrten Bereich vor der Schule mit einem Kraftfahrzeug zu befahren.
Sinn und Zweck der Regelung ist es, die Schülerinnen und Schüler, die sich auf dem Schulweg befinden, vor den möglichen Gefahren des Fließverkehrs, speziell durch Kraftfahrzeuge, zu schützen.
Bei der großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern beider hier befindlichen Schulen, die zu Fuß unterwegs sind, sollte die Anzahl der berechtigten PKW-Fahrer auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Wie auch nach den Kontrollen zu Schulanfang im Sommer 2016 thematisiert, empfiehlt und rät die Polizei zu einem möglichst eigenständigen Erleben des Schulweges. Das so genannte „Eltern-Taxi“ birgt Gefahren.
Die Polizei Maxdorf wird auch weiterhin Schulwegkontrollen durchführen.