Bensheim – Für 2017 plant die Stadt Bensheim Änderungen der Friedhofsgebührenordnung, der Hundesteuer, der Abwassergebühren und der Gewerbesteuer. Die Planungen sehen Erhöhungen bei den Friedhofsgebühren, der Hundesteuer und der Gewerbesteuer vor, bei den Abwassergebühren ist eine Senkung vorgesehen. Allgemein gilt: Gebührenhaushalte sollen kostendeckend sein, was Anpassungen unumgänglich macht. Daher müssen Erhöhungen genauso weitergegeben werden wie Senkungen.
Nicht nur das Leben ist eine kostspielige Angelegenheit, auch der Tod und das Gedenken an die verstorbenen Angehörigen hat seinen Preis. Neun Friedhöfe hat die Stadt Bensheim im Stadtgebiet, für deren Verwaltung der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) zuständig ist. Für den Betrieb und die Unterhaltung dieser Friedhofsanlagen mussten im vergangenen Jahr knapp eine Million Euro aufgewendet werden, dagegen standen Erträge in Höhe von knapp 745.000 Euro. Das entspricht einer Kostendeckung von 76,3 Prozent.
Die anfallenden Kosten resultieren aus Erweiterungen und Ergänzungen neuer Bestattungsformen, aber vor allem aufgrund des Personalaufwandes für die Pflege und Unterhaltung der Anlagen. Tariferhöhungen und Preissteigerungen führen hier zu Mehrkosten, wogegen Einnahmen durch Bestattungen und Grabverkäufe rückläufig sein können. Auch die sinkende Zahl von Erdbestattungen und mehr Urnenbestattungen führen zu geringeren Einnahmen. 2014 zum Beispiel kam es zu einer Unterdeckung des Gebührenhaushaltes von über 30 Prozent. Nach der letzten Gebührenanpassung 2010 ist daher für 2017 eine Erhöhung der Gebühren unausweichlich. Das gilt sowohl für die Nutzung von Friedhofsgebäuden und deren Betriebsausstattung (Trauerhalle, Friedhofskirche, Kühlzelle, Sezierraum) als auch für den Erwerb von Grabnutzungsrechten, für die Durchführung von Bestattungen sowie für Verwaltungsleistungen und Genehmigungen. Einige Gebührensätze bleiben unverändert, einige erhöhen sich nur geringfügig, bei anderen bewegen sich die Preissteigerungen zwischen 20 und 40 Prozent.
Die folgenden Beispiele beinhalten auch den jeweiligen Erwerb des Familiengrabes, des Urnenerdgrabes oder der Urnenkammer: Nach der Gebührenanhebung würde sich die Beisetzung in einem Familiengrab für einen Einzelplatz mit Trauerfeier von 3430 auf 4500 Euro erhöhen. Eine Urnenbeisetzung im Erdgrab mit Trauerfeier würde sich von 1375 auf 1692 Euro erhöhen und die Beisetzung einer Urne in einer Urnenkammer ohne Trauerfeier würde statt bisher 1645 Euro künftig 1842 Euro kosten. Die Erhöhung der Friedhofsgebühren muss noch von den städtischen Gremien beraten und beschlossen werden.
Bei der Hundesteuer liegen die vorgeschlagenen Steuersätze bei 84 Euro (vorher 60 Euro) für den ersten Hund, 96 Euro (72 Euro) für den zweiten Hund, 102 Euro (80 Euro) für den dritten und jeden weiteren Hund. Für gefährliche Hunde werden 500 Euro (400 Euro) fällig. Mit diesen Erhöhungen liegt Bensheim immer noch unter den Sätzen vieler anderer Gemeinden im Landkreis. Wer seinen Vierbeiner noch nicht angemeldet hat, sollte dies jetzt noch erledigen, da für 2017 Kontrollen geplant sind.
Auch für die in Bensheim ansässigen Unternehmen soll es zu einer Änderung kommen: Der Gewerbesteuersatz soll von 355 Prozentpunkten auf 375 Prozentpunkte erhöht werden, was einer Erhöhung von 5,6 Prozent bzw. einem Anteil von 0,7 Prozent des Gewerbeertrags entspricht. Auch nach der Erhöhung liegt Bensheim im Vergleich zu anderen Mittelzentren in der Region im unteren Bereich.
Günstiger wird es bei den Abwassergebühren, die für das kommende Jahr gesenkt werden sollen: Die Senkung ist von 1,65 Euro auf 1,60 Euro pro Kubikmeter vorgesehen, die Niederschlagswassergebühr soll sich von 6,70 Euro auf 6,40 Euro je volle zehn Quadratmeter versiegelter Fläche reduzieren. Gesunkene Zinsaufwendungen, leicht rückläufige Abschreibungen und zum Teil auch die positive Bevölkerungsentwicklung, die den allgemein zurückgehenden Wasserverbrauch kompensiert, machen es möglich, die Kosten für die Entsorgung und Reinigung des Abwassers zu senken. Dabei liegt Bensheim mit seinen Abwassergebühren im hessischen Vergleich ohnehin schon weit unter den Durchschnittswerten. So sieht der von der IHK-Arbeitsgemeinschaft erstellte Frisch- und Abwassermonitor Bensheim von insgesamt 426 hessischen Kommunen auf Platz 31 (je besser die Platzierung, umso günstiger die Gebühren). Deutlich werden die Unterschiede an einer Beispielrechnung für ein Hotel mit einem Abwasseraufkommen von 5000 Kubikmeter und einer versiegelten Fläche von 1500 Quadratmeter. In Bensheim hätte der Hotelier Kosten in Höhe von 9255 Euro, in Pfungstadt wären es 19.885 Euro und in Modautal 43.928 Euro. Hintergrund für diese Unterschiede sind in erster Linie topografische Gegebenheiten, da ein weitläufiges Entsorgungsnetz zwangsläufig mit höheren Infrastrukturkosten verbunden ist. Dazu kommt die Qualität der Anlagen hinsichtlich ihrer Dimension und der gesetzlichen Vorgaben.
Mit den neuen Gebührensätzen würde eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern, 100 Quadratmeter versiegelter Fläche und einem Trinkwasserverbrauch (Bemessungsgrundlage) von jährlich 150 Kubikmetern statt bisher 314,50 dann 304 Euro zahlen. Deutlich höher ist die Einsparung bei einem Großunternehmen mit 9002 Quadratmeter versiegelter Fläche und einem Wasserverbrauch von jährlichen 12.500 Kubikmeter. Hier würde sich die bisherige Jahresgebühr von 83.513 Euro um 6725,80 Euro reduzieren. Investitionsstau mit über einen längeren Zeitraum niedrig gehaltenen Gebühren wird zum Bumerang, wenn notwendige Investitionen zu einer Gebührenexplosion führen. Denn nach wie vor gilt auch hier die Vorgabe, Gebührenhaushalte kostendeckend zu gestalten.