Germersheim / Neustadt an der Weinstraße – Der Beschluss des Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße vom 7. November 2016, mit dem die 4. Kammer des Gerichts auf den Eilantrag der Stadt Germersheim die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die vom Landkreis Germersheim dem Verein DITIB-Türkisch-Islamische Gemeinde Germersheim e.V. erteilte Baugenehmigung vom 8. Juli 2016 angeordnet hatte, ist nicht rechtskräftig geworden.
Der Verein DITIB-Türkisch-Islamische Gemeinde Germersheim e.V. hat eine Beschwerde eingereicht.