Kreis Mainz-Bingen: Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest nun auch für kleine Bestände Pflicht

Biosicherheitsmaßnahmen

Foto: Burkhardt / Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Foto: Burkhardt / Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Kreis Mainz-Bingen – Von heute (21.11.2016) an hat der Bund auch für kleinere Bestände unter 1.000 Tieren und Hobbyhaltungen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Geflügelgrippe angeordnet.

Damit sind alle Halter verpflichtet die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern und Desinfektionsmatten oder –wannen vor dem Stalleingang zu errichten. Gleichzeitig ist beim Betreten des Stalles bestandseigene Schutzkleidung und Schuhwerk zu tragen. Beides muss im Stall bleiben und regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden. Bei Verwendung von

Einmalschutzkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Weiterhin müssen die Hände unmittelbar vor Betreten des Stalls gewaschen und desinfiziert werden. Eine Vorgabe für die besondere Reinigung und Desinfektion gilt auch nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel für die eingesetzten Gerätschaften und die freigewordenen Ställe. Darüber hinaus sind sämtliche Halter von mehr als zehn Tieren verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen.

Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist zusätzlich nochmals auf die grundsätzlich für alle Geflügelhaltungen verbindlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen hin: Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Hier soll nicht nur ein direkter Kontakt, sondern auch ein indirekter durch Kot von Wildvögeln verhindert werden.

Ein Abdecken durch Planen oder Einlagern in Gebäuden oder verschlossenen Behältnissen ist möglich. Krankheitsanzeichen, wie mehr als zwei Prozent Geflügelverluste innerhalb von 24 Stunden oder erhebliche Veränderung in der Legeleistung oder Gewichtszunahme sind unverzüglich durch einen Tierarzt abklären zu lassen. Dabei ist immer auch auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Bei Fragen von Geflügelhalter steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 06131/69333-0 zur Verfügung. Die ausführlichen Vorschriften und Hinweise zum Schutz vor Geflügelpest sind auch der Webseite der Kreisverwaltung unter www.mainz-bingen.de zu finden.