Ludwigshafen / Neustadt an der Weinstraße – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat die TDI-Fabrik der BASF SE in Ludwigshafen nach den Vorgaben der Störfallverordnung inspiziert. Wegen eines technischen Defekts wurde die Anlage inzwischen außer Betrieb genommen.
Der Schwerpunkt der Inspektion lag auf dem genehmigungskonformen Betrieb der Anlage sowie auf dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dabei hat die SGD Süd geringfügige Mängel im Bereich des Arbeitsschutzes festgestellt, die im Inspektionsschreiben gegenüber dem Betreiber festgehalten wurden. Den technischen Zustand der Anlage beurteilt der Betreiber durch die hierfür zugelassene Überwachungsstelle der BASF selbst. Der technische Zustand der TDI-Anlage war somit nicht Bestandteil der Inspektion.
Bei der Inspektion der TDI-Anlage hat die SGD Süd auch Wartungs- und Inspektionspläne und Grenzwert-Listen überprüft sowie die betriebliche Anlage mit den Genehmigungsunterlagen verglichen. Bei dem erstmaligen Betreiben einer neuen Anlage, wie der TDI-Anlage, ergeben sich prozessbedingt durch Änderungen in der Betriebsführung/ den Verfahrensabläufen geringfügige Abweichungen zur Planung. Die Genehmigungsunterlagen sind dementsprechend noch in einem ergänzenden immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren zu berichtigen und die betrieblichen Dokumentationsunterlagen zu aktualisieren.
Die BASF SE hatte bereits Qualitätsprobleme mit Zuliefererbetrieben festgestellt und kommuniziert. Die SGD Süd stellt fest, dass die BASF mit Fortlauf der Produktion Schwachstellen ermittelt und Bauteile ausgetauscht hat. Künftig wird eine schärfere Qualitätssicherung gegenüber den Kontraktoren erfolgen.
Anlass der Inspektion war insbesondere der Austritt einer geringen Menge Phosgen in die Sicherheitskammer der Anlage am 15. Juni 2016. Die Sicherheitskammer stellt die wichtigste Schutzmaßnahme beim Umgang mit Phosgen dar. Daher stand im Rahmen der Inspektion das genehmigungskonforme Betreiben der Anlage, soweit dies im Zusammenhang mit dem Vorfall in der Sicherheitskammer steht, im Mittelpunkt. Dies wurde unter anderem auch durch die Befragung der involvierten BASF-Mitarbeiter, aufgearbeitet. Außerdem wurden die sicherheitsrelevanten Anlagenteile begangen und hinsichtlich der im Genehmigungsbescheid enthaltenen Aussagen überprüft. Die Inspektion wurde durch fünf technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht der SGD Süd an vier Terminen durchgeführt, an denen jeweils verschiedene Teilanlagen der TDI-Anlage im Fokus standen. Auch der staatliche Gewerbearzt bei der SGD Süd war in die Überprüfung eingebunden.
Der Vorfall vom 15. Juni 2016 ereignete sich während des Stillstands der TDI-Anlage. In der Sicherheitskammer wurde ein Regelventil getauscht und das neue Ventil einer Dichtheitsprüfung unterzogen. Beim anschließenden Entspannen des Systems durch zwei Mitarbeiter der BASF trat aus einer – für diesen Austausch installierten – Absaugung eine geringe Menge eines Phosgen-Stickstoff-Gemischs in die Sicherheitskammer aus. Nach allen Erkenntnissen und auch nach Befragung der beiden Mitarbeiter ist davon auszugehen, dass diese nicht in Kontakt mit Phosgen gekommen sind.
Mängel im Arbeitsschutz oder in der Arbeitsschutzorganisation sowie in den Gefährdungsbeurteilungen lagen im geringen Umfang vor: So sind beispielsweise eine Betriebsanweisung und eine Betriebsmittelkennzeichnung beanstandet worden.
Als Konsequenz aus dem Ereignis hat die SGD Süd festgelegt, dass beim Betreten der Sicherheitskammer grundsätzlich eine Filtermaske mit Phosgensticker und ein Phosgendosimeter und bei Arbeiten in der Kammer ergänzend atemluftunabhängige Atemluftversorgung getragen werden müssen.