Lorsch: Bürgermeisterwahl auch per Briefwahl möglich

Lorsch – Wenn die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Lorschs am Sonntag, dem 4. Dezember 2016, ihre neue Bürgermeisterin oder ihren neuen Bürgermeister wählen, kann das auch per Briefwahl geschehen. Diese Möglichkeit sollte man in Betracht ziehen, wenn man am Wahlsonntag verhindert ist.

Dank der Briefwahl kann trotzdem jeder seine Stimme abgeben, der wählen möchte. Ab sofort können die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadtverwaltung persönlich ausgehändigt und auch gleich vor Ort ausgefüllt und wieder abgegeben werden. Aber auch auf den Rückseiten der individuellen Wahlbenachrichtigungen, die derzeit vom Rechenzentrum aus verschickt werden und den Wahlberechtigten per Post zugehen, gibt es die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Außerdem können die Briefwahlunterlagen über die Homepage der Stadt Lorsch (www.lorsch.de) oder per Post bei der Verwaltung beantragt werden. Hier gilt es jedoch, eine Rücksendefrist zu beachten: Auf elektronischem Wege können Wahlscheinanträge nur bis zum 2. Dezember um 12 Uhr entgegengenommen werden.

Sollte jemand am 4. Dezember plötzlich erkranken oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht dazu in der Lage sein, das Wahlbüro aufzusuchen, gibt es auch hier noch eine Lösung: In solchen Fällen können die Briefwahlunterlagen auch noch am 4. Dezember 2016 von 8 Uhr bis 15 Uhr im Stadthaus (Wahlbüro), Kaiser Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch beantragt werden. Dafür müssen Personen, die diese Unterlagen für den akut verhinderten Wähler abholen, eine Vollmacht des Wahlberechtigten sowie dessen Wahlbenachrichtigung vorweisen. Die Wahlunterlagen müssen dann bis spätestens 18 Uhr wieder im Wahlbüro eingegangen sein.

Info-Kasten:

Das Bürgerbüro der Stadtverwaltung ist wie folgt geöffnet:

  • Montags und dienstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr.
  • Mittwochs ist das Stadthaus für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
  • Donnerstags ist offen in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 Uhr bis 18 Uhr.
  • Freitags ist das Bürgerbüro von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.