Kreis Mainz-Bingen – Seit vergangener Woche gilt für die Tierbestände sämtlicher Geflügelhalter im Kreis und in der Stadt Mainz eine Stallpflicht.
Deshalb wurden Biosicherheitsmaßnahmen aufgestellt. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist verpflichtet diese Auflagen zu kontrollieren und verhängt bei Verstößen Bußgelder.
Bei unangemeldeten Betriebskontrollen wurden bereits Verstöße, vor allem gegen die Stallpflicht, festgestellt. Abhängig von der Größe des Geflügelbestandes und der Schwere des Verstoßes ist ein Bußgeld von mindestens 150 Euro fällig. Es folgen Nachkontrollen, ob die Schutzvorrichtungen umgesetzt wurden. Falls nicht, erhöhen sich die Bußgelder nochmal. Das Ignorieren der geltenden Sicherheitsvorschriften gefährdet neben den eigenen Beständen auch die Geflügelbestände im Umkreis von 3.000 Metern. Geflügelhalter, die verantwortungslos handeln und sich nicht an die getroffenen Anordnungen halten, müssen sich zusätzlich zu den Bußgeldern seitens des Kreises auch auf Regressforderungen der Nachbarbetriebe einstellen.
Bei Fragen steht Geflügelhaltern das Veterinäramt unter der Telefonnummer 06131/69333-0 mit Informationen zur Verfügung. Die ausführlichen Vorschriften und Hinweise zum Schutz vor Geflügelpest sind auch der Webseite der Kreisverwaltung unter www.mainz-bingen.de unter „Aktuelles“ zu finden.