Heppenheim: Hinweise des Ordnungsamtes zur Schneeräumpflicht

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Symbolbild (Foto: Metropolnews)

Heppenheim – Nachdem sich die ersten Vorboten des Winters gezeigt haben, macht das Ordnungsamt auf die Regeln der Staßenreinigungssatzung aufmerksam.

Mit dem Einsetzen des Schneefalls haben die Verpflichteten die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Zudem ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Ein Verteilen auf der Fahrbahn ist nicht zulässig. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.

Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.

Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen.

Das Ordnungsamt bittet die Anwohner von Hanggrundstücken in den Stadtteilen Heppenheims bei einsetzendem Schneefall oder Eisglätte ihre Fahrzeuge so am Straßenrand zu parken, dass das Durchkommen der Streu- und Räumfahrzeuge gesichert ist.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06252 13-1330 zur Verfügung. Ferner kann die Straßenreinigungssatzung auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/Satzungen eingesehen bzw. heruntergeladen oder sie kann im Ordnungsamt ausgehändigt werden.