Frankfurt am Main – Am 1. Dezember 2016 kommen im Frankfurter Römer die Datenschutzbeauftragten deutscher Großstädte, organisiert über den Deutschen Städtetag, zu ihrer diesjährigen Herbstsitzung zusammen.
Von Hamburg bis München, von Saarbrücken bis Leipzig – in allen Kommunalverwaltungen kümmern sich Datenschutzbeauftragte um den Schutz personenbezogener Daten, das Persönlichkeitsrecht und letztlich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Personaldezernent Stefan Majer, auch verantwortlich für das Referat Datenschutz und IT-Sicherheit der Frankfurter Stadtverwaltung, begrüßte die Teilnehmer im Magistratssitzungssaal.
Majer sieht gerade die Städte besonders gefordert beim Schutz personenbezogener Daten: „Gerade die Kommunalverwaltungen sind das hauptsächliche ‚Gegenüber‘ für die Menschen im Verhältnis zum Staat. Sie haben vor allem deshalb eine besondere Verantwortung gegenüber den Bürgern, weil diese ihre personenbezogenen Daten meist nicht freiwillig, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben überlassen müssen.“
Ein kurzer Blick auf die Tagesordnung macht klar, was Majer meint: Unter den 30 Tagesordnungspunkten finden sich der Einsatz von Videotechnik als Auflage für Gaststätten, Datenschutzaspekte verschiedener E-Government-Prozesse und die Frage, was es zu beachten gilt, wenn beispielsweise ein Fernsehteam das „wirklich wahre Leben“ des Verwaltungshandelns begleitet.
„Anders als bei großen Internetkonzernen – deren problematischem Umgang mit Daten die Menschen durchaus entgehen könnten, indem sie auf diese Dienste schlicht verzichten – müssen die Bürger mit Blick auf Staat und Verwaltung darauf vertrauen können, dass wir mit ihren Daten so sorgfältig und sicher umgehen, wie es irgend möglich ist. Der regelmäßige Austausch von Expertenwissen, wie er heute in Frankfurt stattfindet, ist hierzu unerlässlich“, so Majer abschließend.