Wörth / Berlin – Die Zweite Rheinbrücke bei Wörth wurde im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen endgültig in den „vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Wie der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Thomas Hitschler (SPD) berichtet, wurde das mit Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes am heutigen Freitag vom Deutschen Bundestag beschlossen. „Mit dem heutigen Beschluss gehört die Rheinbrücke per Gesetz nun zum gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“, erläutert Hitschler die Entscheidung.
Um die Planfeststellungsverfahren in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu beschleunigen, wurden die Planungen einer Querspange zur B36 und der Trassenanschluss getrennt voneinander beantragt. Vor Mitte des nächsten Jahres ist dennoch nicht mit dem Abschluss der Planungen zu rechnen. „Je weiter sich der Bau der Rheinbrücke verzögert, desto wahrscheinlicher wird ein Komplettausfall der Rheinquerung mit katastrophalen Folgen für die gesamte Region“, warnt Hitschler. „Auch von badischer Seite erwarte ich deshalb etwas mehr Geschwindigkeit.“