Neckar-Odenwald-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Mosbach: Vorfahrt nicht beachtet – ein Leichtverletzter
Ein 42-jähirger Audi-Fahrer fuhr am Samstagmorgen auf einem Gemeindeverbindungsweg von Mosbach in Richtung Reichenbuch. Der 29-jährige Lenker eines Traktors fuhr, aus Richtung Nüstenbach kommend, auf der L 527 und bog, ohne die Vorfahrt des Audis zu beachten, nach rechts in die L 527 ab. Unmittelbar danach wollte er auf Höhe eines Parkplatzes nach links in einen Waldweg abbiegen. Der von links kommende Audi-Fahrer bremste zwar noch ab und wich auf die Gegenfahrbahn aus, konnte jedoch den Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Bei dem Unfall wurde der Audi-Fahrer leicht verletzt. Die beiden Fahrzeuge wurden total beschädigt und waren nicht mehr fahrbereit. Während der Schaden an dem Audi ca. 3 000 Euro beträgt, beläuft sich der Schaden an dem Traktor auf ca. 12 000 Euro.
Elztal: S-Bahn blockiert
Ca. 30 – 40 junge Leute blockierten am Samstagabend eine S-Bahn im Bahnhofsbereich Elztal-Auerbach. Die teilweise angetrunkenen Personen, die auf dem Weg zu einem Konzert waren, blockierten die Türen, so dass eine Weiterfahrt der S-Bahn nicht möglich war. Mehrere Streifen der Bundespolizei sowie der Polizeireviere in Mosbach, Buchen und Neckarsulm konnten die Lage wieder beruhigen und eine Weiterfahrt der S-Bahn ermöglichen.
Mosbach: Betrunken Unfall verursacht und geflüchtet
Ein 46-jähriger VW-Fahrer war am späten Samstagabend auf der B 27 in Mosbach in Fahrtrichtung Stadtmitte unterwegs. Auf Höhe einer Minigolfanlage kam er nach links von der Straße ab und überfuhr ein VZ auf einer Verkehrsinsel. Er setze seine Fahrt jedoch ohne anzuhalten fort. Wenig später wurde er von Zeugen mit einer auffälligen Fahrweise auf der L 525 Richtung Sattelbach beobachtet. Eine hinzugerufene Streife des Polizeireviers Mosbach konnte den 46-Jährigen anhalten und überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass dieser so stark betrunken war, dass er sich kaum auf den Beinen halten konnte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,3 Promille. Dem Uneinsichtigen wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein abgenommen.