Kreis Kusel – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
1. Wolfstein: Zimmerbrand durch überhitzten Ölofen
Die Feuerwehr ist am Dienstagmittag zu einem Zimmerbrand in der Schlossgasse ausgerückt. Vor ihrem Eintreffen konnte der Wohnungsmieter bereits die Pumpe der zentralen Ölversorgung abschalten und so das Feuer unterbinden. Die Wehrleute kontrollierten letztlich noch das Ofenumfeld auf weitere Gefahrenmomente. Insgesamt kam es lediglich zu einem Sachschaden am Ofen selbst.
2. Lauterecken: Ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Bei einer Verkehrskontrolle am Dienstagnachmittag hat eine Verkehrsteilnehmerin keinen Führerschein vorlegen können. Da sie nicht nur das Dokument vergessen hatte, sondern aktuell überhaupt keine Fahrerlaubnis besaß, erhält sie eine Strafanzeige. Die 32-Jährige hatte zugegeben, dass sie ihren Führerschein bereits abgenommen bekommen hatte. Zudem stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug nicht mehr zum Verkehr zugelassen war. Die Kennzeichen waren entstempelt. Der Wagen wurde abgestellt. Die Kennzeichen und der Schlüssel wurden sichergestellt bis der Transport geregelt ist. Bei weiteren Verkehrsteilnehmern verliefen die Kontrollmaßnahmen erfreulicherweise besser. Lediglich ein Beleuchtungsmangel wurde verwarnt und mit einem Mängelbericht versehen.
3. Offenbach-Hundheim: Nach Zusammenstoß weitergefahren
Mit seinem Kraftfahrzeug ist ein 68-Jähriger beim Rangieren in der Hauptstraße am Dienstagnachmittag gegen einen geparkten PKW gestoßen. Der Mann entfernte sich zunächst auf der Hauptstraße und stellte seinen Wagen circa 400 Meter weiter ab.
Da der Geschädigte im Gebäude den Zusammenstoß gehört hatte, fuhr er dem Verursacher hinterher. Als dieser sein Fahrzeug parkte, konnte er ihn ansprechen.
Die eingeschaltete Polizei lässt keinen Zweifel daran: Eine Strafanzeige wegen dem „Unerlaubten Entfernen von der Unfallstelle“ wird bearbeitet. Die Unfallbeteiligten dürfen gegebenenfalls noch auf die Seite fahren oder brauchen eine zuzubilligende Strecke zum Abbremsen. Dies war hier jedoch nicht gegeben. Nach einem Zusammenstoß muss man Fahrzeug und Person noch an der Unfallstelle den anderen Beteiligten vorstellen oder die Polizei verständigen.
4. Katzweiler/ Kreimbach-Kaulbach: Bei der Trunkenheitsfahrt Fußgänger gefährdet
Verkehrsteilnehmer haben am Dienstagabend eine Trunkenheitsfahrt auf der B 270 von Katzweiler bis Kreimbach-Kaulbach beobachtet und telefonisch der Polizei gemeldet. Der später ermittelte Tatverdächtige war betrunken und ohne Fahrerlaubnis unterwegs.
In Katzweiler hatte der in „Schlangenlinien“ fahrende 50-Jährige ein Rotlicht nicht beachtet. Hierdurch hätte er fast einen Fußgänger erfasst, der die Straße überqueren wollte. Der Fußgänger konnte gerade noch rechtzeitig ausweichen.
Die Zeugen folgten dem auffälligen Fahrzeug bis nach Kreimbach-Kaulbach und verloren ihn dort aus den Augen. Die eingesetzte Streife fand schließlich das beschriebene Auto und traf den Tatverdächtigen zu Hause an. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab mehr als 1,7 Promille. Der Mann bestritt zunächst gefahren zu sein, verstrickte sich dann jedoch in Widersprüchen und gab schließlich die Tat zu. Auch der Fahrzeug-Halter wird wegen des Duldens der Fahrt in Trunkenheit und ohne Fahrerlaubnis eine Strafanzeige erhalten. Die Polizei in Lauterecken bittet den Fußgänger, der in Katzweiler beim Überqueren der B 270 gefährdet wurde, sich zu melden unter Telefon-Nummer 06382 9110. Das gleiche gilt für weitere Zeugen, denen das Fahrzeug ein grauer VW Passat, älteres Baujahr, mit KL – Kennzeichen, auf der Strecke von Kaiserslautern bis Kreimbach-Kaulbach aufgefallen war.
5. Jeckenbach: Weihnachtsbäume von Fremden zum Abholen bereit gelegt
Ein Händler für Weihnachtsbäume hat am Dienstag festgestellt, dass einige Bäume auf seinem Grundstück eingeschlagen wurden. Die Christbäume lagen zum Abholen bereit. Der Eigentümer ist sich sicher, dass die Bäume nicht von seinem Team gefällt worden waren. Sein Ärger über diese frevelhafte Tat ist verständlich, zumal nicht nur der finanzielle Schaden angefallen wäre, sondern auch eine Menge Arbeit in der forstwirtschaftlichen Pflege steckt.
(Die Nachrichten werden im Laufe des Tages bedarfsmäßig aktualisiert – Die Red.)