Sandhausen – Der am Sonntag im Spiel gegen Würzburg des Feldes verwiesene Tim Kister wurde heute vom DFB-Sportgericht wegen einer Tätlichkeit für vier Spiele plus zwei Spiele auf Bewährung gesperrt.
Der SV Sandhausen stimmt diesem Urteil nicht zu, es ist damit auch nicht rechtskräftig. Der SV Sandhausen hat beim DFB-Sportgericht eine mündliche Verhandlung beantragt.