Mainz – „Wer elektronische Dienstleistungen von Behörden und Unternehmen forderte, scheiterte bislang immer an einfachen, sicheren und mobilen digitalen Identitätsnachweisen“. Das hat Staatsekretärin Heike Raab, Beauftragte für Digitalisierung in Rheinland-Pfalz, erklärt.
Bereits 2014 hatte das Land gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik das Projekt „Unterschrift Unterwegs“ angestoßen und auf der CeBIT präsentiert. Hier ging es um eine sogenannte Digitale Signatur mit dem neuen Personalausweis. „Sicherheitstechnisch hatten wir damit alle Voraussetzungen geschaffen, doch einen Durchbruch gibt es bislang noch nicht. Der neue Personalausweis verfügt zwar über die digitale Unterschriftsmöglichkeit, jedoch mussten die Bürger diese umständlich aktivieren und alle Verfahren waren kompliziert.“
Mit dem nun vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises wird die Nutzung und Verbreitung der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises endlich so gefördert, wie Rheinland-Pfalz es seit langem forderte. Dabei soll die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) des Personalausweises zur elektronischen Identifizierung wie bei „Unterschrift Unterwegs“ genutzt werden. Rheinland-Pfalz hat das Projekt „Unterschrift Unterwegs“ in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei weiter entwickelt und wird die neue Version auf der CeBit 2017 vorstellen. Der elektronische Identitätsnachweis ermöglicht Bürgern, aber auch Unternehmen und Behörden, sich gegenüber ihrem jeweiligen Kommunikationspartner im Internet sicher auszuweisen. Damit kann endlich die digitale Tür zur Verwaltung auch für die breite Nutzung geöffnet werden. Auch für Unternehmen ist dies entscheidend, denn so kann bei Antragstellungen und Genehmigungen Bürokratie abgebaut werden.
Eines der zentralen Anliegen von Rheinland-Pfalz war, dass der neue Personalausweis künftig mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben wird. Zugleich wird es Unternehmen und Behörden erleichtert, eine Berechtigung zum Anbieten der Online-Ausweisfunktion erteilt zu bekommen. Über die Einhaltung des Datenschutzrechts wachen künftig – wie in anderen Rechtsbereichen üblich – primär die zuständigen Datenschutzbehörden.
Rheinland-Pfalz hinterfragt jedoch, ob wirklich noch ein spezielles Lesegeräts zum medienbruchfreien Ausfüllen von Formulardaten eingesetzt werden muss, denn eigentlich können alle neuen Smartphones das, was ein Lesegerät auch kann. In Österreich und Estland werden bereits seit langem die digitalen Endgeräte dazu eingesetzt.