Frankenthal: Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester

Symbolbild
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Frankenthal – Die Stadt Frankenthal (Pfalz) teilt mit, dass der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) der Kategorie 2 nur in der Zeit vom 29.12.2016 bis 31.12.2016 und nur an Personen über 18 Jahren erlaubt ist.

Abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur am 31.12.2016 und am 01.01.2017.

Personen unter 18 Jahren dürfen auch an diesen Tagen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht abbrennen.

Ausdrücklich wird nochmals darauf hingewiesen, dass ein Führen (nicht Schießen) von Schreckschuss- und Signalwaffen außerhalb des befriedeten Besitztums nur erlaubt ist, wenn zuvor ein „Kleiner Waffenschein“ von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt wurde.
Das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition ist jedoch ohne behördliche Erlaubnis lediglich im befriedeten Besitztum, z.B. auf eigenem Grundstück oder mit Zustimmung des Eigentümers auch auf einem fremden Grundstück, zulässig.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das „Knallen“ generell verboten.

Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungs- und Umweltschutzamt unter der Tel.-Nr. 06233/89-0 oder 89-256.