Neustadt an der Weinstraße – Nach dem Kulturausschuss hat auch der Hauptausschuss der Änderung der Archivgebührensatzung einschließlich des Archivgebührenverzeichnisses zugestimmt. Das Thema wird in der nächsten Sitzung des Stadtrats abschließend behandelt. Geplant ist eine Erhöhung der Preise, was letztmals 2008 geschah. Die neue Satzung soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Erteilung von Auskünften durch einen Archivar kostet zukünftig pro angefangene Viertelstunde 15,05 Euro (bisher 11,40 Euro), dafür sind Computerausdrücke nun in DIN A3 statt 4 und DIN A4 statt 5.
Für den Bau einer Leerrohrverbindung mit Glasfaser zwischen dem Rathaus und der Hauptfeuerwache stellte das Gremium überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 43.000 Euro bereit. Hintergrund ist, dass sich die Kosten im Zuge der Ausschreibung erhöht haben. Im nicht-öffentlichen Teil ging der Auftrag an eine Firma aus Neustadt an der Weinstraße. Er hat einen Wert in Höhe von knapp 86.000 Euro.
Ebenfalls außerplanmäßige Mittel gab es für die Übernahme der Container für die betreuende Grundschule an der Hans-Geiger-Schule aus dem bestehenden Mietverhältnis. Die Miete beträgt jährlich 10.852,80 Euro. Die Schule benötigt die Anlage für einen zeitlich nicht absehbaren Zeitraum, die Investition wird sich in drei Jahren amortisieren.
Befürwortet wurde auch eine Zahlung in die Kapitalrücklage der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft WEG in Höhe von 300.000 Euro. Basis ist der Gesellschaftsvertrag, das Geld wurde im Haushalt 2016 zur Verfügung gestellt. Zur Begründung heißt es, dass der Jahresabschluss 2015 der WEG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 384.433,21 Euro ausweist. Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 122.559,74 Euro. Die Geschäftsführung hat zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage durch die Stadt Neustadt an der Weinstraße als Gesellschafterin beantragt.
Für einen Zuschuss zur Sanierung der katholischen Kindertagesstätte St. Jakobus stellte der Hauptausschuss ebenfalls überplanmäßige Haushaltsmittel zur Verfügung, in diesem Fall 91.000 Euro plus Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 231.025 Euro, gleichfalls zu Lasten des Haushalts 2017. Die Einrichtung in Hambach befindet sich in einem äußerst sanierungsbedürftigen Zustand. Dies und der dringend umzusetzende Brandschutz haben zur Folge, dass die Mittel im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Gesamtbedarf beläuft sich auf 612.335,50 Euro.
Zustimmung fand zudem die Weiterförderung des Mehrgenerationenhauses (MGH). In dem Antrag heißt es, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mittels des neuen Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 die Stadt Neustadt an der Weinstraße mit bis zu 30.000 Euro jährlich durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung unterstützt. Eine Voraussetzung für diese Förderung ist der Beschluss der Kommune zur Co-Finanzierung.
Befürwortet wurde darüber hinaus den Zuschuss für den Verein für Bildung und Integration ab dem Haushalt 2017 auf jährlich 14.000 Euro zu erhöhen, im Moment liegt er bei 6.000 Euro. Zu Begründung heißt es: Bisher stand dem Verein für die Hausaufgabenbetreuung und die Vermittlung von Deutschkenntnissen eine Kraft aus dem Minijobbereich zur Verfügung. Durch den seit zwei Jahren herrschenden Zustrom von geflüchteten Menschen hat sich die Zahl der wöchentlich betreuten Kinder und Jugendlichen von ca. 100 auf 140 erhöht. Darüber hinaus ist der Betreuungsbedarf bei den Hausaufgaben sowie beim Erwerb von Sprachkenntnissen gestiegen, da die Kinder häufig nur in Kleingruppen oder in Einzelförderung bedarfsgerecht unterstützt werden können. Um weiterhin eine erfolgreiche Arbeit leisten zu können, ist es erforderlich, zwei Kräfte im Minijobbereich auf sozialversicherungsrechtlicher Basis zu beschäftigen. Die zeitlich intensiven Tätigkeiten sind weder im Bereich der Betreuenden Grundschulen bzw. in den Ganztagschulen möglich und abbildbar.
Weiterer Tagesordnungspunkt war der Haushalt 2017, dem einstimmig zugestimmt wurde und ebenfalls in der Sitzung des Stadtrates abschließend diskutiert wird, inklusive zahlreicher Anträge.
Der Haushalt 2017 zeichnet sich mit 138,4 Mio. Euro durch die bisher beste zu erwartende Ertragslage mit den höchsten Gesamterträgen aus. Wesentlichen Anteil an dieser Steigerung haben um rund 2,3 Mio. Euro höhere Ansätze für Schlüsselzuweisungen, die im Wesentlichen auf unsere geringere Steuerkraft in 2016 gegenüber 2015 sowie rd. 500 zusätzliche Einwohner (Gesamt: 53.875 zum 30. Juni 2016) zurückzuführen sind. Die im November 2016 auf Bundesebene durchgeführte Steuerschätzung ergab für 2017 voraussichtlich Steuermehrerträge aus den Gemeindeanteilen für Einkommens- und Umsatzsteuer sowie unserem Anteil nach § 21 LFAG in Höhe von insgesamt rund 1,3 Mio. Euro. Auch wenn dies grundsätzlich sehr positiv ist, muss dabei beachtet werden, dass die Steuerschätzung von Mai 2016 noch deutlich optimistischere Prognosen aufwies und von Mehreinnahmen in Höhe von rd. 2,2 Mio. Euro ausging.
Da derzeit keine Anzeichen erkennbar sind, dass sich unsere Finanzierungsbedingungen verschlechtern, wurden die Ansätze für Zinsen um rund 580.000 Euro gesenkt.
Der Haushalt 2017 weist leider auch den bisher höchsten Gesamtbetrag an zu erwartenden Aufwendungen in Höhe von 146,7 Mio. Euro auf. Im Wesentlichen wird diese Steigerung erneut durch Personalmehraufwendungen gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro ausgelöst, die auch überwiegend kassenwirksam werden. Neben den zu erwartenden tariflichen Steigerungen werden die Mehrkosten durch zusätzliches Personal verursacht. Nach rund 44,25 zusätzlichen Stellen in 2016 (davon im Asylbereich 22,75) wird für 2017 mit weiteren 24,25 zusätzlichen Stellen geplant, die sich über die gesamte Verwaltung verteilen und die im Detail im Stellenplanentwurf 2017 erläutert sind.
Ein zusätzlicher Zuschussbedarf in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro ist auf höhere Planansätze für Leistungen der sozialen Sicherung in den Teilhaushalten 5-Soziales und 6-Jugend zurückzuführen. Dieser entsteht überwiegend durch voraussichtliche Mehraufwendungen in den Bereichen Eingliederungshilfe und Hilfen zur Erziehung. Auch wird mit höheren Kosten im Bauunterhalt für Gebäude, Brücken und Stützwände in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro gerechnet.
Gegenüber der zweiten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 erhöht sich damit der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 2017 um rund 1,6 Mio. Euro.
Eine Auflistung weiterer wesentlicher Verbesserungen und Verschlechterungen sowie größerer, geplanter Investitionen wird auf Wunsch gerne nachgereicht.
Im nicht-öffentlichen Teil vergab das Gremium den Auftrag für die Verwertung und Entsorgung des Straßenkehrichts für die Jahre 2017 und 2018 an eine Firma in Edenkoben. Er hat einen Wert von rund 57.000 Euro.
Ebenfalls nach Edenkoben ging der Auftrag für die Aufstellung von Containern zur Entsorgung von Gartenabfällen sowie Bauschutt- und Restabfällen in der Innenstadt und den Ortsteilen. Konkret handelt es sich um alle zehn Friedhöfe, die Stadtgärtnerei und verschiedene Schulen. Auch dieser Vertrag gilt zwei Jahre und beläuft sich auf etwa 103.000 Euro.
Der Auftrag für den ersten Bauabschnitt im Rahmen der Sanierung der Stützwand in der Humboldtstraße wurde einer Firma aus Illingen erteilt, der Angebotspreis lag bei knapp 400.000 Euro. Die Wand kippt und neigt sich talwärts. Die veranlassten Untersuchungen kamen zu dem Schluss, dass zwar keine Gefahr-in-Verzug-Situation vorliegt, dass jedoch trotzdem Handlungsbedarf besteht. Der Baubeginn ist für Ende Januar vorgesehen, als Bauzeit ist auf rund fünf Monate angesetzt.
Der Grünzug Böbig, sozusagen die Verlängerung des Grünzugs Wallgasse Richtung Osten, soll weiter vorangetrieben werden. Den Auftrag für die Objektplanungen Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, den landschaftspflegerischen Begleitplan einschließlich der erforderlichen Sondergutachten vergab das Gremium an ein Ingenieurbüro in Speyer. Kostenumfang: rund 196.000 Euro. Ursprünglich sollten die Arbeiten bereits 2013 beginnen, allerdings hatte das Land damals wegen Bedenken mit Blick auf Finanzierung und übergeordnete wasserrechtliche Vorgaben nicht zugestimmt. Nachdem Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 dann seine Bereitschaft für eine Förderung im Rahmen der Aktion Blau+ signalisierte, wurde die Idee der Renaturierung des Speyerbachs mit neuen Rahmenbedingungen wieder aufgegriffen.
Darüber hinaus gab der Hauptausschuss grünes Licht für den Ersatz eines nicht mehr einsatzfähigen Mannschaftstransportfahrzeugs für die Löschgruppe Duttweiler. Der Wagen ist 31 Jahre alt, reparaturanfällig und musste bereits mehrfach abgeschleppt oder angeschoben werden. Als kostenintensive Reparaturen stehen nun Querlenker und Stoßdämpfer, das Getriebe sowie die durchgerostete Karosserie an. Das neue Fahrzeug ist aufgrund der Tatsache, dass es ohne vorherige Bestellungen 50 Mal in gleicher Konfiguration gefertigt wurde, mit 45.101 Euro sehr preiswert und sofort lieferbar. Im öffentlichen Teil hatte der Hauptausschuss entsprechende Gelder bereitgestellt. Eigentlich war die Anschaffung erst für 2017 geplant.