Kaiserslautern (ots) – Das Landgericht Wiesbaden verurteilte gestern einen 30 – Jährigen wegen des gewerbsmäßigen Diebstahls von Navigationsgeräten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Dem Angeklagten wurden sieben Tatkomplexe im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westhessen und der Bundespolizei Kaiserslautern vorgeworfen. Bei einem Diebstahl in Wiesbaden im April 2016 wurde der Mann auf frischer Tat von Kräften der hessischen Landespolizei ertappt. Weitere fünf Diebstähle mit gleichem Modus Operandi konnten ihm zugeordnet werden. Den Diebstahl von fünf Navigationsgeräten auf einem Autozug im März 2015 auf dem Bahnhof Kaiserslautern – Einsiedlerhof wurde ihm mithilfe von DNA-Spuren zugeordnet. Allein dafür erhielt der Mann eine Teilstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der Verdacht der bandenmäßigen Struktur konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Jedoch erhielten auch die beiden Mitangeklagten Freiheitsstrafen von drei Jahren und vier Monaten sowie zwei Jahren und vier Monaten.