Landau in der Pfalz (ots) – Gestern Mittag, gegen 13 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten des Revier Bienwald einen 47-Jährigen Mann im Hauptbahnhof Landau.
Ein Blick in den Fahndungscomputer verriet den Beamten, dass gegen den Landauer ein Haftbefehl vorlag. Er war im September diesen Jahres vom Amtsgericht Landau wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt worden. Da er diese nicht bezahlen konnte, muss er nun ersatzweise 120 Tage ins Gefängnis. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken gebracht.